Bundesrat aktualisiert Vorgaben zur Militärdienstpflicht

Bei der Umsetzung der „Weiterentwicklung der Armee“ hat sich in der Praxis gezeigt, dass gewisse Vorgaben in der Verordnung über die Militärdienstpflicht anzupassen sind.

Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 die nötigen Änderungen beschlossen und auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.

Zur Umsetzung der neuen Ausbildungs- und Dienstleistungsmodelle im Reformprojekt „Weiterentwicklung der Armee“ (WEA) wurde per 1. Januar 2018 die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) erlassen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Verordnung in einigen Bereichen optimiert werden kann. Um den Bedürfnissen der Armee und deren Angehörigen noch besser zu entsprechen, hat der Bundesrat deshalb punktuelle Anpassungen an der VMDP vorgenommen und diese auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.

Die Änderungen betreffen unter anderem die Restdiensttage bei Durchdienenden. Es kann vorkommen, dass Durchdienende zum Beispiel aufgrund beruflicher oder krankheitsbedingter Absenzen Ausbildungsunterbrüche haben. Nach bisheriger Regelung mussten Durchdienende die nicht erfüllten Tage Ausbildungsdienst grundsätzlich im Rahmen eines Wiederholungskurses nachholen. Es ist jedoch organisatorisch beinahe unmöglich, Durchdienende, die nur noch wenige Tage Ausbildungsdienst zu erfüllen hätten, sinnvoll in eine Wiederholungskursformation zu integrieren. Nach neuer Regelung müssen deshalb Durchdienende nicht erfüllte Ausbildungsdiensttage im Umfang von maximal 5 Prozent (Angehörige der Mannschaft) beziehungsweise 10 Prozent (Kader) nicht mehr leisten.

Mit einer weiteren Anpassung erleichtert der Bundesrat die freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht für Stabsoffiziere, so dass deren Fachwissen der Armee vermehrt für längere Zeit erhalten bleibt.

 

Quelle: Der Bundesrat
Artikelbild: Symbolbild © areporter – shutterstock.com

MEHR LESEN