Wahl von Bundesrichtern per Losverfahren - Bundesrat lehnt die Justiz-Initiative ab

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)“ ab. Dies hat er an seiner Aussprache vom 27. November 2019 entschieden.

Die Wahl von Richterinnen und Richtern per Losverfahren führt zu einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip, was die Akzeptanz des Gerichts und seiner Urteile schwächen würde. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis am 26. August 2020 einen entsprechenden Botschaftsentwurf unterbreiten.

Die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ (Justiz-Initiative)“ ist am 26. August 2019 mit 130 100 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig durch das Los bestimmt werden sollen. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, entscheidet eine unabhängige Fachkommission. Die Richterinnen und Richter wären grundsätzlich bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters gewählt und könnten einzig in einem Amtsenthebungsverfahren entlassen werden.

Kein demokratisches Verfahren

Heute werden die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht) durch das Parlament gewählt. Dabei werden sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien berücksichtigt. Ausserdem nimmt das Parlament freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. So wird gewährleistet, dass das Gericht aus gesellschaftspolitischer Sicht repräsentativ zusammengesetzt und die Wahl demokratisch legitimiert ist.

Mit der Einführung des Losverfahrens, so wie es die Justiz-Initiative verlangt, würde hingegen ein Instrument eingeführt, das in der schweizerischen Tradition nicht verwurzelt ist. Die Wahl der Richterinnen und Richter ans Bundesgericht würde dem Zufall überlassen. Dies schwächt die demokratische Legitimation der Justiz und damit auch die Akzeptanz von Gerichtsurteilen in der Bevölkerung.

Namentlich aus diesen Gründen wird der Bundesrat dem Parlament die Justiz-Initiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Gewisse Fragen, die die Initiative aufwirft, können aus Sicht des Bundesrats auch losgelöst von diesem Volksbegehren diskutiert und nötigenfalls angegangen werden.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis spätestens am 26. August 2020 eine entsprechende Botschaft ausarbeiten.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: aldorado – shutterstock.com

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