Nationale Präventionskampagne warnt vor „Money Mules“
Im dritten Teil der nationalen Kampagne zur Prävention von Cyberbetrug macht die Kantonspolizei Bern zusammen mit anderen Schweizer Polizeikorps und der Schweizer Kriminalprävention auf das Thema Finanzagenten („Money Mules“) aufmerksam. Eine Betrugsform, bei der sich die Opfer ebenfalls strafbar machen.
Die Kantons- und Stadtpolizeien der Schweiz und die Schweizer Kriminalprävention haben im Juni dieses Jahres eine nationale Präventionskampagne lanciert, um die Bevölkerung für die möglichen Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets zu sensibilisieren.
Die ersten beiden Teile der Kampagne waren den Betrugsdelikten auf Kleinanzeigen-Plattformen respektive dem Liebesbetrug im Internet gewidmet. Am 5. Dezember 2019 wurde nun der dritte Teil der Kampagne lanciert, der sich dem Thema Finanzagentin oder Finanzagent („Money Mule“) widmet.
Mit einem Präventionsfilm, der auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention zu sehen ist, wird die Geschichte von Luca, der eben dabei ist, unwissentlich eine rechtswidrige Handlung zu begehen, erzählt. Damit sollen die vier allgemeinen Botschaften der Kampagne hervorgehoben werden, die das Risiko vermindern, Opfer eines Internetbetrugs zu werden:
- Vertrauen Sie nie jemandem, den Sie nur über Internet kennen.
- Geben Sie nie Ihre Passwörter oder Ihre amtlichen Dokumente weiter.
- Geben Sie nie intime Fotos oder Informationen preis.
- Leisten Sie nie eine Vorauszahlung, wenn Sie dem Gegenüber nicht vollständig vertrauen.
Kriminelle versuchen immer wieder, über diverse Online-Plattformen, soziale Netzwerke oder fingierte Websites mit Stellenangeboten Personen als sogenannte Finanzagentinnen und -agenten für ihre kriminellen Geschäfte zu rekrutieren. In den Stelleninseraten werden hohe Provisionen bei geringem Arbeitsaufwand in Aussicht gestellt.
Die angeblichen Firmen verfügen oft über eine glaubwürdige Website oder missbrauchen die Namen von tatsächlich existierenden Firmen für ihre Zwecke. Im Rahmen der vermeintlichen Anstellung sollen die Personen über ihre eigenen Bankkonten Gelder empfangen, abheben und diese per Postsendungen (Brief/Paket), mit Hilfe eines Geldtransfer-Services oder anderweitig ins Ausland weiterleiten. Vermehrt wird auch ein Wechsel der Vermögenswerte in eine Kryptowährung (z.B. Bitcoin) verlangt. Als Gegenleistung darf eine Provision behalten werden. Die Gelder stammen fast immer aus deliktischen Handlungen im Bereich der Internetkriminalität oder des Drogen- und Menschenhandels.
Aus rechtlicher Sicht gehen Money Mules grosse Risiken ein, ins Visier der Strafverfolgung zu geraten: Wer Gelder aus krimineller Herkunft für jemand anderen weiterleitet, macht sich der Geldwäscherei strafbar, auch wenn es sich um kleine Summen handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Geld auf ein Bankkonto in der Schweiz oder im Ausland überwiesen wird oder die Weiterleitung über einen Geldtransfer-Service oder Prepaid-Kreditkarten erfolgt.
Die Kantonspolizei Bern unterstützt die nationale Koordination der Präventionsmassnahmen mit Blick auf die zunehmenden Fälle von Digitaler Kriminalität in den letzten Jahren. So wurde allein im Kanton Bern in den Jahren 2017 (+21%) und 2018 (+23%) jeweils eine Zunahme von Betrugsfällen verzeichnet. Damit bewegt sich der Kanton Bern im schweizweiten Durchschnitt.
Quelle: Kantonspolizei Bern
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