Fahndungskontrollen der Bundespolizei decken Gesetzesverstöße auf
Johanngeorgenstadt. Bei stichprobenartigen Fahndungskontrollen stellten Bundespolizisten am gestrigen Samstag in Johanngeorgenstadt mehrere Verstöße gegen das Waffen-, das Sprengstoff- sowie das Betäubungsmittelgesetz fest.
Entsprechende Anzeigen wurden gefertigt und diverse Gegenstände eingezogen.
Die Kontrolle eines 12-Jährigen und eines 13-Jährigen aus dem Landkreis Zwickau – die zusammen und ohne Wissen ihrer Erziehungsberechtigten einen Ausflug nach Tschechien unternommen hatten – ergab, dass sie dort 20 Stück Feuerwerkskörper einer Kategorie erworben hatten, wofür neben einem Mindestalter von 18 Jahren auch eine behördliche Erlaubnis vonnöten ist, um damit umgehen zu dürfen. Zudem hatten sie zwei Karambit-Messer im Gepäck, deren Erwerb und Besitz ebenfalls erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt ist. Die Kinder wurden mit in das Bundespolizeirevier Zwickau genommen und dort ihren Sorgeberechtigten übergeben.
Ein 19-jähriger Deutscher aus dem Kyffhäuserkreis führte in seinem Gepäck einen Feuerwerkskörper ohne Prüfkennzeichnung mit und darüber hinaus mehrere Gegenstände zum Konsum von Betäubungsmitteln mit entsprechenden Anhaftungen, auch hier erfolgte die Einziehung der Gegenstände, verbunden mit der Erstattung von Anzeigen.
Bei der Überprüfung eines Pkw Audi A6 mit Leipziger Kennzeichen, welcher von einem 23-jährigen rumänischen Staatsangehörigen geführt wurde, fanden die Beamten einen Teleskopschlagstock sowie ein Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen – jeweils griffbereit in der Ablage der Fahrer-, beziehungsweise Beifahrertür. Auch elf Feuerwerkskörper ohne erforderliche Prüfkennzeichnung führte der Beschuldigte im Wagen mit, weshalb die Einsatzkräfte Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erstatteten und die Gegenstände einzogen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Klingenthal