Luzerner Kantonsspital kann eine AG werden

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag seiner Januar-Session die Revision des Spitalgesetzes und der Ladenöffnungszeiten beschlossen und sich intensiv mit dem Schutz der Biodiversität im Kanton Luzern befasst.

Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie können in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden.

Das hat der Kantonsrat in zweiter Beratung mit der Änderung des Spitalgesetzes beschlossen. Damit können die Spitäler künftig flexibler als heute Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen, um die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu bewältigen. In der zweiten Beratung beschloss der Kantonsrat, den Erlass der Eignerstrategie gemäss den Vorschriften für die Public Corporate Governance zu regeln. Die Mitbestimmungsrechte des Kantons Luzern an seinen Spitälern bleiben unverändert. Dem Personal muss innert zwei Jahren nach Änderung des Spitalgesetzes ein Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag unterbreitet werden.

 

Quelle: Kanton Luzern
Bildquelle: Wikipedia / CC BY-SA 4.0

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