Liechtenstein und Schweiz: Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2020

Die Sirenen bilden nach wie vor das Kernelement im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung, auch wenn die Behörden heute Meldungen via Internet verbreiten können.

Besonders in der Nacht bleibt die „Weckfunktion“ der Sirenen zentral. Im Ereignisfall können Sirenen zuverlässig alarmieren, vorausgesetzt, sie funktionieren richtig. Am Mittwoch, 5. Februar 2020 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

In Liechtenstein und in der Schweiz werden ca. 5000 stationäre Sirenen für den Allgemeinen Alarm betrieben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein, mit den Kantonen und mit den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass die Sirenen auf dem neusten technischen Stand sind und betriebsbereit gehalten werden.

Sirenentest: Allgemeiner Alarm

Liechtenstein verfügt über 23 stationären Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Am 5. Februar 2020 wird in Liechtenstein und in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms getestet. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen treffen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden Liechtenstein und sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle eine Test-Alarmmeldung verbreiten.

Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in der Schweiz in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Je nach Witterung ist dieser nachgelagerte Sirenentest auch noch in Liechtenstein (Raum Balzers) zu hören.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in Liechtenstein und in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Bevölkerung ist daher aufgefordert, die Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

 

Quelle: Liechtenstein, Amt für Bevölkerungsschutz
Titelbild: Grimgram – shutterstock.com

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