Polizei warnt: keine falschen Ausweise an Fasnacht!

Alles andere als ein Kavaliersdelikt – lasst die Finger davon!

Ihr möchtet an einem Fasnachtsball abfeiern, seid aber noch nicht 18-jährig und dürft darum nicht rein? Kein Problem, rasch einen Ausweis eines Erwachsenen „ausleihen“ oder sogar eine gefälschte ID vorzeigen?

Glaubt es uns, dies ist wirklich keine gute Idee. Wer nämlich einen Ausweis fälscht, verfälscht oder einen echten, aber nicht für ihn bestimmten Ausweis zur Täuschung missbraucht, macht sich strafbar und bekommt Besuch von uns.

Dies gilt übrigens auch für diejenigen von euch, die ihren Ausweis einer minderjährigen Person überlassen.

Auf eine schöne und ungetrübte Fasnacht 2020.

 

Quelle: Zuger Polizei (Facebook-Seite)
Titelbild: Zuger Polizei (Facebook-Seite)

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