Bundesrat nimmt Stellung zur Bewältigung des Cyberangriffs auf die RUAG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 Stellung genommen zum zweiten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zur Bewältigung des Cyberangriffs auf die RUAG. Die Empfehlungen sind bereits erfüllt worden.

Insbesondere schützen umfangreichen Vorsichtsmassnahmen die Informatik-Schnittstellen zwischen MRO Schweiz und der Bundesverwaltung. Zudem setzt der Bundesrat die Instrumente zur Steuerung des bundesnahen Betriebes zweckmässig ein.

Die GPK-N begrüsst in ihrem Bericht vom 19. November 2019, dass der Bundesrat ihre Empfehlungen umsetzt und wesentliche Entscheide im Hinblick auf die Entflechtung der Informatik und die Weiterentwicklung der RUAG getroffen hat. Der Bundesrat bestätigt in seiner Stellungnahme, dass die Entflechtung der RUAG planmässig voranschreitet.

Die Divisionen der RUAG, die hauptsächlich für die Schweizer Armee tätig sind, und diejenigen, die sich auf dem freien Markt bewegen, wurden per 1. Januar 2020 organisatorisch getrennt. Die rechtliche und finanzielle Entflechtung sowie die Trennung der Informatik wird Mitte 2020 abgeschlossen sein. Der Verwaltungsrat der neu gegründeten BGRB Dachholding, der für die Durchsetzung der strategischen Ziele des Bundesrats verantwortlich ist, hat seine Arbeit aufgenommen.

Risikominimierung durch Entflechtung der Informatik

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme festhält, wurden bei der Entflechtung der Informatik und der Integration der Daten der MRO Schweiz in den Sicherheitsperimeter der Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) umfangreiche Vorsichtsmassnahmen getroffen. Alle für die Geschäftstätigkeit notwendigen Schnittstellen werden durch Firewalls und Zugangskontrollen abgegrenzt. Es wird keine unkontrollierten «Verflechtungen» mehr geben, und die MRO Schweiz wird den Sicherheitsstandard des Bereichs Verteidigung einhalten. Die Verbesserung der Prozesse und die Sicherstellung der Cyber- und Informationssicherheit nimmt der Bundesrat als ständige Aufgabe wahr.

Zweckmässige Steuerungsinstrumente

Wie der Bundesrat weiter ausführt, hat er die Empfehlungen der GPK-N zur strategischen Steuerung der RUAG erfüllt. Er achtet insbesondere auf einen zweckmässigen Einsatz seiner Steuerungsinstrumente zur Wahrung der Eignerinteressen. Wie bei allen bundesnahen Betrieben steuert der Bund auch die RUAG auf einer strategischen Ebene, in erster Linie über die Strategischen Ziele des Bundesrats, die regelmässigen Eignergespräche sowie die Wahl des Verwaltungsrates.

Bei der Entflechtung des Konzerns und der vorgesehenen Privatisierung der RUAG International handelt es sich um ein hochkomplexes Projekt. Ausschlagend für die Entflechtung und die Weiterentwicklung der RUAG war das Bestreben, mittelfristig Risiken für den Eigner abzubauen, die dieser aufgrund der internationalen Ausrichtung der RUAG und der Verflechtung mit der IT des Bundes nicht mehr zu tragen gewillt war. Die Weiterführung des Konzerns in seiner ursprünglichen Form wäre zudem rechtlich nicht mehr länger haltbar gewesen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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