Illegale Arzneimittel-Importe: Vereinfachtes Verfahren zeigt Wirkung
Im Jahr 2019 stellte Swissmedic zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) 7’781 illegale Arzneimittelimporte sicher.
Das definitiv eingeführte verkürzte Verwaltungsmassnahmeverfahren („vereinfachtes Verfahren“) ermöglichte bei gleichbleibender Menge der Importe mehr als doppelt so viele Beschlagnahmungen wie im Vorjahr. Gefälschte und illegal importierte Medikamente sind ein grosses Gesundheitsrisiko.
Das vereinfachte Verfahren bei illegalen Arzneimittelimporten, welches das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic und die Eidgenössische Zollverwaltung Ende 2018 als Pilot getestet haben, wird seit 2019 für bestimmte Präparate und Wirkstoffe routinemässig angewendet. Vor allem illegale Erektionsförderer, aber auch Betäubungsmittel und Psychopharmaka, können so – zum Schutz der Gesundheit der Besteller – vermehrt aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Vertriebswege gefälschter und minderwertiger Arzneimittel wechselten im Laufe des Jahres. In Indien hergestellte Präparate erreichten die Schweiz 2019 auffallend häufig über polnische Zwischenlager oder -händler. Singapur und Grossbritannien sind immer noch beliebte Drehscheiben.
Stabilität und Wirksamkeit der Arzneimittel sind auch von den Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit und Temperatur abhängig. Schwer durchschaubare Transportwege beeinträchtigen die Qualität der Medikamente – ein zusätzliches Gesundheitsrisiko. Nur wenn Heilmittel vorschriftsgemäss transportiert und gelagert werden, sind ihre Unversehrtheit und Qualität gewährleistet.
Beschlagnahmte Sendungen: Entwicklung der letzten drei Jahre
2019
7’781 Vereinfachtes Verfahren eingeführt
2018
3’203 Pilotprojekt vereinfachtes Verfahren im 4.Quartal 2018
2017
1’060 Beschlagnahmungen ausschliesslich in ordentlichen Verwaltungsmassnahmeverfahren
Wegen des vereinfachten Verfahrens kann die Anzahl der beschlagnahmten Sendungen nicht mit den Vorjahren verglichen werden. Dank verstärkter Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Postverkehr und des vereinfachten Verfahrens konnten die Behörden mehr illegale Medikamente sicherstellen.
Herkunft der illegalen Importe nach Ländern/Gebieten 2019
Indien 42,9 %
Osteuropa (v.a. Polen) 26,8 %
Asien (ohne Indien, v.a. Singapur) 17,8 %
Westeuropa (v.a. Grossbritannien, Deutschland) 11,7 %
Übrige Länder 0,8 %
Beschlagnahmte Sendungen nach Art der Produkte 2019
Erektionsförderer 91,3 %
Andere rezeptpflichtige Arzneimittel 3,8 %
Schlaf- und Beruhigungsmittel 2,7 %
Schlankheitsmittel 0,2 %
Andere 2,0 %
Wer Arzneimittel über unkontrollierte Internetangebote oder Social Media Kanäle bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein. Medikamente aus dubiosen Quellen, hinter denen kriminelle Netzwerke stecken, werden fast immer ohne Schachtel und Arzneimittelinformation (Packungsbeilage) geliefert. Damit fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, Anwendungseinschränkungen oder möglichen Nebenwirkungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln können nur Ärzte oder Apotheker beurteilen, ob die Einnahme angezeigt ist.
Neben einem Verwaltungsmassnahmeverfahren kann für einen illegalen Arzneimittelimport auch ein Verwaltungsstrafverfahren drohen, z.B. auch bei wiederholten Bestellungen. Für die Strafverfolgung illegaler Arzneimittelimporte sind ab 1.1.2019 entweder Swissmedic (Verstösse gegen das Heilmittelgesetz) oder die eidgenössische Zollverwaltung (gleichzeitige Verstösse gegen das Mehrwertsteuer- oder Zollgesetz) zuständig.
Quelle: Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Titelbild: Symbolbild © okskaz – shutterstock.com