Wichtige Schutzbestimmungen für das Spitalpersonal ab Anfang Juni wieder in Kraft
Während sich die Corona-Pandemie in der Schweiz mit Wucht ausbreitete, beschloss der Bundesrat vor zwei Monaten mit einer Hüftschussverordnung, die minimalen Gesundheitsschutzbestimmungen betreffend Pausen und Ruhezeiten für das Spitalpersonal aufzuheben.
Der VPOD lancierte sofort eine Petition, die von 80’000 Personen unterschrieben wurde, und überreichte diese dem Bundesrat mit dem dringenden Appell, die teilweise Sistierung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern rückgängig zu machen.
Der VPOD ist zufrieden mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates, die wichtigen Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes für das Spitalpersonal ab Anfang Juni wieder in Kraft zu setzen.
Der VPOD fordert weiterhin, die ausserordentliche Leistung des Gesundheitspersonals anzuerkennen und aufgrund der beträchtlichen eingegangenen Gesundheitsrisiken eine Sonderzulage im laufenden Jahr auszuzahlen.
Quelle: VPOD Zentralsekretariat
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