Botschaft zur erweiterten Europäischen Grenz- und Küstenwache verabschiedet
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache verabschiedet.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) erhält damit ein stärkeres Mandat, um gemeinsam mit den nationalen Behörden die Schengen-Aussengrenzen besser zu schützen. Der Schutz der Schweizer Grenzen bleibt dabei weiterhin gewährleistet.
Dass das System Schengen/Dublin funktioniert, ist für die Sicherheit in ganz Europa von grosser Bedeutung, auch für die Schweiz. Voraussetzung dafür ist ein wirksamer Grenzschutz an den Aussengrenzen des Schengenraums. Mit der Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurden im Jahre 2016 neue Massnahmen zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen vorgesehen, um die innere Sicherheit innerhalb Europas zu stärken. Da die Entsendung von Personal und die Bereitstellung von Ausrüstung durch die Schengen-Staaten aber auf freiwilliger Basis erfolgten, kam es zu Engpässen.
Diese beeinträchtigten die Wirkung der Einsätze. Die Revision der EU-Verordnung hat insbesondere zum Ziel, diese Lücken zu schliessen und Frontex mit genügend Personal und Material auszustatten, damit diese ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann. Darüber hinaus wird das Mandat zur Unterstützung der Schengen-Staaten im Rückkehrbereich und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt. Die einzelnen Schengen-Staaten bleiben weiterhin in erster Linie für den Schutz ihrer Aussengrenzen verantwortlich, sie werden dabei aber von Frontex unterstützt. Auch im Rückkehrbereich sind Entscheide über Rückführungen und Administrativhaft allein Sache der einzelnen Staaten.
Der Ausbau von Frontex bezweckt zugleich eine weitere Verbesserung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration an der Aussengrenze. Hiervon wird die Schweiz ebenfalls profitieren. Gleichzeitig können schutzbedürftige Personen mit einem effizienteren Grenzmanagement auch effektiver identifiziert werden.
Weiterentwicklung der schweizerischen Migrationspolitik
Der Ausbau von Frontex stellt ein wichtiges Element für die Weiterentwicklung der schweizerischen Migrationspolitik dar. Die Schweiz setzt sich seit langem für eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems und eine gerechte Verteilung der Verantwortung für Asylsuchende ein. Sie unterstützt diejenigen Schengen-Staaten, welche einem hohen Migrationsdruck an den Aussengrenzen ausgesetzt sind. Die Verordnung sieht weiter den Ausbau des Grundrechtsschutzes durch Frontex zugunsten von Migrantinnen und Migranten vor.
Schweiz beteiligt sich an Frontex-Einsätzen
Zur Sicherstellung des benötigten Personals richtet Frontex von 2021 bis 2027 eine ständige Reserve von bis zu maximal 10‘000 Einsatzkräften ein. Im Rahmen der Verhandlungen zur revidierten Verordnung hat sich die Schweiz mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Grösse der ständigen Reserve im Jahr 2023 einer Überprüfung unterzogen wird. Die ständige Reserve wird aus Einsatzkräften bestehen, welche von Frontex respektive den Schengen-Staaten kurz- oder langfristig abgeordnet werden.
Bereits heute beteiligt sich die Schweiz an Frontex-Einsätzen und unterhält dafür einen nationalen Expertenpool. Sie wird voraussichtlich bis im Jahr 2027 jährlich bis zu 16 Einsätze von jeweils zwei Jahren und bis zu 59 Einsätze mit einer jeweiligen Dauer von bis zu vier Monaten für Frontex leisten. Somit würden jährlich maximal 39 Schweizer Expertinnen und Experten im Einsatz stehen. Sie sollen zum grössten Teil durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone gestellt werden. Im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung und Digitalisierung der EZV durch das Transformationsprogramm DaziT soll durch Effizienzsteigerung an der Schweizer Grenze die nötige personelle Flexibilität für solche Entsendungen geschaffen werden.
Rückkehr unterstützen
Frontex kann die Schengen-Staaten künftig in sämtlichen Aspekten der Rückkehr von sich illegal aufhaltenden Personen unterstützen. Das neue Mandat umfasst zum Beispiel die Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr oder die Beschaffung von Reisedokumenten.
Höheres Budget, unveränderter Kostenschlüssel
Die Schweiz wird sich weiterhin anteilsmässig – gemäss dem bisherigen Kostenschlüssel – am Budget von Frontex beteiligen. Da die EU beabsichtigt, Frontex mit einem höheren Budget auszustatten, werden auch die anteilsmässigen Beiträge der Schweiz an Frontex steigen. Gemäss aktuellen Berechnungen würden sich damit die Beitragszahlungen der Schweiz etappenweise erhöhen und im Jahr 2024 schätzungsweise zwischen 36 und 68 Millionen Schweizer Franken betragen. Eine genaue Bezifferung ist derzeit nicht möglich, da der mehrjährige Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU noch nicht abschliessend verhandelt ist und auch die Ergebnisse der Überprüfung 2023 Auswirkungen auf das Budget haben können.
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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