Kanton Aargau: Quarantäne für zwei Klassen der Aargauer Volksschule
In einer Klasse an der Bezirksschule Baden und in einer Klasse an der Primarschule Unterentfelden wurden je drei Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet. Die infizierten Schülerinnen und Schüler befinden sich in Isolation und werden vom Contact Tracing Center (Conti) betreut.
Der Kantonsärztliche Dienst (KAD) hat gestern Montag nach Abschluss der Abklärungen des Conti entschieden, die Quarantänemassnahme auf die beiden Klassen anzuwenden.
Damit sind an der Aargauer Volksschule erstmals ganze Klassen von der Quarantäne betroffen. Als Sofortmassnahme hatte das Departement Bildung, Kultur und Sport die Schülerinnen und Schüler der beiden betroffenen Klassen bereits ab Montag in den Fernunterricht geschickt.
Situative, verhältnismässige und zielgerichtete Entscheide
Grundsätzlich gelten Kinder im Vor- oder Schulalter untereinander gemäss Bundesamt für Gesundheit nicht als enger Kontakt. Bei ihnen bestehe ein niedriges Risiko einer Virusübertragung. Dies gilt im Schulumfeld (obligatorische Schule) oder auch in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen, solange keine Häufung von Fällen auftritt.
Wird ein Kind im Vor- oder Schulalter positiv getestet, werden die im gleichen Haushalt lebenden Personen unter Quarantäne gestellt. Angesichts des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder ist keine Quarantäne für die anderen Kinder der gleichen Klasse oder die Lehrpersonen notwendig. Werden jedoch zwei und mehr Kinder in einem Abstand von weniger als 10 Tagen in derselben Klasse positiv getestet, oder wird eine Lehrperson positiv getestet, kann im Einzelfall die Quarantäne einer Klasse notwendig sein. Infektionsausbrüche mit zwei und mehr infizierten Personen werden situativ beurteilt. Das Ziel sind verhältnismässige und zielgerichtete Massnahmen.
Insbesondere in unklaren Situationen, in denen mehrere Personen im gleichen Raum mit möglichem engen Kontakt angesteckt wurden, kann eine Quarantäne auch für nicht „enge Kontaktpersonen“ angezeigt sein. Andererseits sind bei bekannter Infektionskette oder bekanntem (anderem) Ansteckungsort auch weniger weitreichende Massnahmen möglich.
Wie erwähnt gelten Kinder im Schulalter unter sich nicht als enger Kontakt. Die Infektionsketten sind in den vorliegenden Fällen in Baden und Unterentfelden unklar und auch das Klassenzimmer kann als Ansteckungsort nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat der Kantonsärztliche Dienst entschieden, beide Klassen in Quarantäne zu setzen.
Kantonsschule Wettingen: Unterricht erfolgte unter Einhaltung der Abstands- und Schutzmassnahmen
Für die nachobligatorischen Schulen gilt eine situative Maskenpflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Abklärungen betreffend die Fälle an der Kantonsschule Wettingen hatten ergeben, dass im Klassenunterricht die Abstände eingehalten beziehungsweise Masken getragen wurden. Die Ansteckungen sind mit grosser Wahrscheinlichkeit ausserhalb der Klassenzimmer erfolgt. Deshalb wurde in diesem Zusammenhang auf eine Quarantäne für ganze Klassen verzichtet.
Um weitere Ansteckungen aller sich auf dem Schulareal bewegenden Personen zu vermeiden und eine weitere Ausdehnung des Kreises der Betroffenen zu unterbinden, hatte die Kantonsärztin entschieden, eine Maskenpflicht für das gesamte Schulareal der Kantonsschule Wettingen und für alle sich dort aufhaltenden Personen zu verfügen. Diese Massnahme gilt vorerst für drei Wochen. Je nach Entwicklung der Anzahl Covid-19-Fälle wird die Massnahme verlängert oder sistiert werden.
Quelle: Kanton Aargau
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