Kanton AG: Revision des Polizeigesetzes

Der Regierungsrat hat die Botschaft für die zweite Beratung der Revision des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) an den Grossen Rat überwiesen.

Der Gesetzesentwurf wurde aufgrund von Prüfungsaufträgen des Grossen Rats und zur Präzisierung einzelner Bestimmungen gegenüber dem Ergebnis der ersten Beratung punktuell angepasst.

Der Grosse Rat hat im Juni 2020 den Entwurf für die Revision des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) in erster Lesung beraten und mit 118 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) gutgeheissen. Es wurden gleichzeitig sieben Prüfungsaufträge an den Regierungsrat überwiesen.

Die Umsetzung der Prüfungsaufträge sowie die nochmalige Überprüfung der Revisionsvorlage im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft für die zweite Beratung führten zu Präzisierungen und Anpassungen an verschiedenen Gesetzesbestimmungen. Dabei handelt es sich um keine grundlegenden Änderungen des Entwurfs.

Wie bereits in der Gesetzesberatung im Grossen Rat angekündigt, wurden die vorgeschlagenen Bestimmungen zu den präventiven verdeckten Massnahmen gestützt auf die Erkenntnisse des aktuellen Urteils des Bundesgerichts zum Polizeigesetz des Kantons Bern noch einmal vertieft überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung werden insbesondere in diesem Themenbereich Anpassungen vorgeschlagen.

Die zweite Beratung im Grossen Rat ist im Dezember 2020 vorgesehen. Anschliessend sollen die bisher in mehreren Verordnungen geregelten polizeirechtlichen Ausführungsbestimmungen in einer neuen Polizeiverordnung zusammengefasst werden. Die aufgrund der Revision des Polizeigesetzes notwendigen neuen Ausführungsbestimmungen sollen ebenfalls in diese Verordnung aufgenommen werden. Die geänderten Rechtsgrundlagen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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