Kanton NW: Covid-19 - Gesundheitsamt appelliert an Eigenverantwortung
Der Kanton Nidwalden verzeichnet jüngst einen Anstieg an Ansteckungen mit Covid-19. Diese erfolgen meist im familiären oder privaten Umfeld.
Die Zahl Betroffener, die hospitalisiert werden müssen, ist auf tiefem Niveau geblieben. Das Gesundheitsamt setzt in der momentanen Situation weiter auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Die Anzahl an Personen, die am Coronavirus erkranken, ist zuletzt auch im Kanton Nidwalden steigend. Die Statistik weist total 186 Fälle aus, aktuell befindet sich eine Person wegen Covid-19 in Spitalbehandlung. In dieser Woche ist erstmals seit Ausbruch der Pandemie der Inzidenzwert von mehr als 60 Neuinfektionen pro 100’000 Einwohner innerhalb der vergangenen 14 Tage überschritten worden. Ab diesem Wert empfiehlt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) die Einführung verstärkter Schutzmassnahmen.
Anzumerken ist allerdings, dass Schwankungen bei den Fallzahlen in einem einwohnerschwachen Kanton wie Nidwalden diesbezüglich stärker ins Gewicht fallen. Im Moment wird von weiterführenden Regelungen wie eine Maskenpflicht in Verkaufsläden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen ab- gesehen. „Es ist uns bewusst, dass die neuste Entwicklung in der Bevölkerung für Verunsicherung sorgen kann. Allerdings ist ein Grossteil der jüngsten Ansteckungen im eigenen Kanton auf Fälle im familiären und privaten Umfeld zurückzuführen, bei denen eine Übertragung stattgefunden hat. Die Betroffenen wurden isoliert und deren Kontaktpersonen in Quarantäne versetzt“, erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Solange die Infektionsketten rasch eruiert und unterbrochen wer- den können und die Betroffenen die Quarantänepflicht einhalten, ist es weiterhin möglich, das Virus unter Kontrolle zu halten.
Dennoch mahnt das kantonale Gesundheitsamt, im Kampf gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht nachzulassen. „Auch wenn es zunehmend schwerfällt, sind die Hygiene- und Abstandsregeln im privaten wie auch im beruflichen Umfeld weiterhin dringend einzuhalten“, betont Michèle Blöchliger. Dort, wo es nicht möglich ist, Abstand zu halten, wird das Tragen einer Schutzmaske empfohlen. Zudem steht es Veranstaltern oder Ladenbesitzern frei, selber ein Maskenobligatorium einzuführen, sofern dies nicht bereits durch ein entsprechendes Schutzkonzept definiert ist. „Wir setzen aktuell weiterhin auf Eigenverantwortung sowie ein konsequentes Contact Tracing und möchten die Bevölkerung soweit es geht vor Einschränkungen im Zusammenhang mit verstärkten Corona-Massnahmen bewahren“, hält die Regierungsrätin weiter fest.
Vor dem Hintergrund der europa- und schweizweit zunehmenden Fallzahlen, den bevorstehenden „Grippe-Monaten“ und der Tatsache, dass noch kein Impfstoff existiert, ist der Grat zwischen Eigenverantwortung der Gesellschaft und behördlich angeordneten Massnahmen allerdings schmal. „Auch wenn inzwischen jeder Kanton selber für sich verantwortlich ist, wäre es auch angesichts der heutigen Mobilität ein Trugschluss, nur unsere eigene Situation als Massstab zu nehmen“, fährt Michèle Blöchliger fort. Die Entwicklung muss gesamtheitlich betrachtet werden, auch deshalb steht die Gesundheits- und Sozialdirektorin weiterhin laufend im Austausch mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus anderen Kantonen, um die Lage zu analysieren und im Bedarfsfall die Einführung von Schutzmassnahmen zumindest regional zu koordinieren, soweit dies als sinnvoll erachtet wird. Sollte die Kurve in und um Nidwalden weiter steigend sein und der Inzidenzwert auch ohne klar abgrenzbare Hotspots über eine gewisse Dauer überschritten werden, wird der Regierungsrat konkrete Massnahmen prüfen und nötigenfalls einführen.
Die Gesundheit hat oberste Priorität
Festzustellen ist, dass sich die Hospitalisierungen trotz steigenden Fallzahlen auf einem Niveau befinden, bei dem Gesundheitseinrichtungen in Nidwalden gegenwärtig keine Überlastung droht. Dennoch sind schwere Krankheitsverläufe nicht auszuschliessen und möglichst zu verhindern, vor allem bei Risikopersonen. Zu diesen gehören gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht nur über 65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, sondern auch schwangere Frauen. „Die Gesundheit bleibt unser oberstes Gut. Dieses gilt es zu schützen. Im Idealfall mit einem Mittelweg wie jetzt, um weitere wirtschaftliche Schäden oder Unterbrechungen sozialer Kontakte zu vermeiden“, so Michèle Blöchliger weiter. „Ich denke es ist in unser aller Interesse, die Gefahr eines zweiten Lockdowns von uns fernzuhalten. Daher sind weiterhin alle angehalten, achtsam zu bleiben und die geltenden Regeln bestmöglich zu befolgen.“
Quelle: Kanton Nidwalden
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