Phänotypisierung: Justizministerin Keller-Sutter tauscht sich mit niederländischem Amtskollegen aus

Justizministerin Karin Keller-Sutter hat sich mit ihrem niederländischen Amtskollegen Ferdinand Grapperhaus per Videoschaltung über die sogenannte Phänotypisierung ausgetauscht.

Diese soll es den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz künftig erlauben, mehr Informationen aus einer DNA-Spur vom Tatort herauszulesen.

Im Auftrag des Parlaments arbeitet der Bundesrat derzeit eine entsprechende Anpassung des DNA-Profil-Gesetzes aus. Die Niederlande haben bereits 2003 als erstes Land der Welt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Phänotypisierung geschaffen. Weitere Themen des Austausches waren die Terrorismusbekämpfung, das Sexualstrafrecht sowie die Covid-19-Pandemie.

Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung in beiden Ländern wurde der geplante Besuch von Bundesrätin Keller-Sutter in den Niederlanden abgesagt. Das Treffen fand stattdessen per Videoschaltung statt. Im Zentrum des Austauschs zwischen Bundesrätin Keller-Sutter und dem niederländischen Justizminister Ferdinand Grapperhaus stand die Phänotypisierung. Diese wissenschaftliche Analysemethode erlaubt es, aus einer DNA-Spur an einem Tatort äusserlich sichtbare Merkmale einer Person mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit herauszulesen. Heute darf aus dieser DNA-Spur in der Schweiz lediglich das Geschlecht herausgelesen werden.

Neue Möglichkeiten für Ermittlungen nutzen

Nach dem schweren Sexualdelikt in Emmen (LU) im Jahr 2015 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Phänotypisierung zu schaffen und damit eine ermittlungstechnische Lücke zu schliessen. Er hat am 28. August 2019 eine entsprechende Anpassung des DNA-Profilgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. So sollen künftig aus einer DNA-Spur auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter eruiert werden können.

Aus der Phänotypisierung gewonnene Informationen können der Polizei wertvolle Hinweise für die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit liefern. Zusammen mit beispielsweise Zeugenaussagen oder Auswertungen digitaler Daten ergeben sie ein genaueres Bild der Person, nach der gefahndet wird. Die Methode soll nur bei Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord angewendet werden, nicht aber bei Sachbeschädigung oder anderen Vergehen.

Derzeit erarbeitet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des DNA-Profilgesetzes. Dabei kann er von den jahrelangen Erfahrungen profitieren, die die niederländischen Behörden mit der Phänotypisierung gesammelt haben. Bundesrätin Keller-Sutter interessierte sich insbesondere für die Erfahrungen im Einsatz der Methode und für den Umgang mit dem technischen Fortschritt.

Der niederländische Justizminister Grapperhaus betonte, dass die Phänotypisierung nach anfänglichen Bedenken von Menschenrechtsorganisationen heute in den Niederlanden sehr breit akzeptiert sei. Grund dafür sei, dass mit der neuen Methode schwere Straftaten aufgeklärt werden konnten.

Pandemie-Massnahmen und Terrorismusbekämpfung

Weitere Themen waren die Massnahmen der jeweiligen Länder zur Bewältigung der Corona-Krise sowie die in beiden Ländern geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts. Zudem tauschten sich Keller-Sutter und Grapperhaus über die Terrorismusbekämpfung aus. In dem Zusammenhang kam auch die Nutzung von Flugpassagierdaten zur Sprache.

 

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Titelbild: Maksym Kapliuk – shutterstock.com

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