Ehepaar verschweigt Einkommen und bezieht zu Unrecht Sozialleistungen
Offenburg. Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verurteilte das Landgericht Konstanz ein Ehepaar aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen gemeinschaftlichen Betrugs in drei Fällen zu Bewährungsstrafen.
Als sogenannte Bedarfsgemeischaft hatten der 61jährige Mann und seine 67jährige Ehefrau gegenüber dem Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis in drei Antragsverfahren die Höhe des Einkommens des Mannes, das er als Mitarbeiter in einer Pizzeria bezog, zu niedrig angegeben.
Das Vierfache des angebenen Lohns wurde ihm bar, an der Buchhaltung vorbei, ausbezahlt. Auch der Umfang der Arbeitszeit wurde als zu niedrig angegeben. Das Paar bezog so über einen Zeitraum von 18 Monaten Sozialleistungen in Höhe von rund 9.000 Euro, die ihnen nicht zugestanden hätten.
Nachdem der Mann als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgericht Villingen-Schwenningen Berufung eingelegt hatten, wurden beide vom Landgericht Konstanz zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen, jeweils ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Beschuldigten den Schaden, den sie dem Jobcenter zugefügt hatten, wieder gut zu machen haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Lörrach
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