L’Abbaye VD: Raser (25) mit 71 km/h zu viel unterwegs - Via Sicura-Delikt

Am Samstagnachmittag, 6. Februar 2021, wurde ein PKW mit 151 km/h statt der dort erlaubten 80 km/h kontrolliert.

Dem Fahrer, einem 25-jährigen Schweizer, wurde der Führerschein entzogen. Fast zeitgleich wurden am selben Ort zwei weitere Straftaten aufgezeichnet.

Am Samstag, 6. Februar 2021, gegen 15.20 Uhr, wurden bei einer Radarkontrolle nacheinander drei Autos geblitzt, die von L’Abbaye in Richtung Le Brassus fuhren. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 158 km/h (151 km/h nach Abzug) statt der an dieser Stelle erlaubten 80 km/h. Kurz vor dem Passieren wurden zwei andere Verkehrsteilnehmer, die in die gleiche Richtung fuhren, mit 138 km/h (132 km/ nach Abzug) bzw. 120 km/h (114 km/h nach Abzug) geblitzt.

Da die Kontrolle ohne einen Abfangposten durchgeführt wurde, wurden diese drei Fahrer kurz darauf mit ihrem Fahrzeug in Bière angehalten. Bei dem Täter des schwersten Exzesses, der in den Bereich der „Via Sicura“-Delikte (Verbrechen) fällt, handelt es sich um einen 25-jährigen Schweizer, der in der Region Morges wohnt. Die beiden anderen Fahrer, die die Straftaten begangen haben, sind Schweizer Staatsangehörige im Alter von 19 Jahren, die im ersten Fall in der Region Genf und im zweiten Fall in der Region Morges wohnhaft sind.

Alle wurden in die Räumlichkeiten des mobilen Gendarmeriezentrums in Bursins gebracht. Der Autor des Falles „Via Sicura“ wurde im Beisein eines Anwalts angehört. Er gab den Sachverhalt zu und sein Führerschein wurde eingezogen. Ein Strafverfahren wurde bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die beiden anderen Benutzer wurden gehört. Der Führerschein des Genfer Fahrers wurde beschlagnahmt.

Zur Erinnerung: Nach den Bestimmungen von Via Sicura, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, ist es eine Straftat, rücksichtslos zu fahren, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird:

– um mindestens 40 km/h auf den auf 20 und 30 km/h begrenzten Abschnitten
– von mindestens 50 km/h auf auf 50 km/h begrenzten Abschnitten
– von mindestens 60 km/h auf Abschnitten, die auf 80 km/h begrenzt sind
– von mindestens 80 km/h auf Abschnitten, auf denen das Limit auf mehr als 80 km/h festgelegt ist.

Der Straftatbestand des rücksichtslosen Fahrens wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren geahndet. Zusätzlich zu dieser Strafe kann der Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen und das benutzte Fahrzeug von der für die Verurteilung zuständigen Behörde beschlagnahmt werden.

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: Symbolbild / Marcus-Rimmi / shutterstock

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