Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm.

Er setzt dafür während fünf Jahren (2018-2023) fünf Millionen Franken ein.

Gesuche um finanzielle Unterstützung von Projekten, die 2022 umgesetzt werden sollen, können vom 1. April bis 30. Juni 2021 eingereicht werden. Die Eingabe von Finanzhilfegesuchen für Projekte, die auf die Verhinderung verschiedener Formen von Radikalisierung hinwirken, wird ausdrücklich begrüsst.

Während fünf Jahren unterstützt der Bund Projekte und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und der Zivilgesellschaft finanziell, welche die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die dafür nötige Verordnung verabschiedet. Mit den im Rahmen des Impulsprogramms zur Verfügung stehenden Mitteln konnten von 2019 bis 2021 insgesamt 35 Projekte unterstützt werden.

Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Prävention von verschiedenen Formen der Radikalisierung

Radikalisierung ist ein Prozess, bei dem eine Person immer extremere politische, soziale oder religiöse Bestrebungen annimmt, allenfalls bis hin zum Einsatz von extremer Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Der NAP betrifft nicht nur die Prävention von dschihadistischer Radikalisierung, sondern sämtlicher Formen von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Allerdings hatte die Mehrheit der Projekte, die seit 2018 im Rahmen des Impulsprogramms finanziell unterstützt wurde, die Prävention von dschihadistisch motivierter Radikalisierung zum Ziel und weniger andere Formen von gewalttätigem Extremismus. Aus diesem Grund wird die Eingabe von Finanzhilfegesuchen für Projekte, die auf die Verhinderung anderer Formen der Radikalisierung hinwirken, ausdrücklich begrüsst.

Projekteingabefrist

Die Umsetzung des nationalen Impulsprogramms dauert noch bis im Frühling 2023. Gesuche zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die im Jahr 2022 realisiert werden sollen, können bei der Geschäftsstelle des Sicherheitsverbunds Schweiz vom 1. April bis 30. Juni 2021 eingereicht werden. Alle Informationen betreffend die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe sowie die erforderlichen Dokumente sind auf der Webseite des Sicherheitsverbunds Schweiz zu finden.

 

Quelle: Sicherheitsverbund Schweiz
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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