Kanton AG: Empfehlungen zur besseren Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft werden umgesetzt

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat Professor em. Dr. Andreas Donatsch am 20. August 2020 beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu analysieren.

Der Bericht sieht Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei der Falldokumentation durch die Polizei und der präziseren Auftragserteilung durch die Staatsanwaltschaft. Für den Regierungsrat ist klar, dass die erkannten Schwachstellen in der Zusammenarbeit korrigiert werden müssen. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft haben gemeinsam Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht erarbeitet.

Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft streben das gleiche Ziel an: Die Gewährleistung von Sicherheit und die Durchsetzung des Strafrechts. Bei der Zusammenarbeit zeigt sich, dass die beiden Organisationen teilweise unterschiedliche Vorstellungen zur Erreichung dieses Ziels haben. Im Jahr 2020 beauftragte der Regierungsrat das Departement Volkswirtschaft und Inneres mit aufsichtsrechtlichen Abklärungen zur Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei.

Information und Zusammenarbeit verbessern

Professor Dr. Andreas Donatsch, ehemaliger Strafrechtsprofessor der Universität Zürich, hält in seinem Bericht fest, dass sich beide Organisationen bei der Arbeit grundsätzlich an das geltende Recht halten. Er weist aber auch auf strukturelle Unterschiede hin (starke Hierarchie und Teamorientierung bei der Kantonspolizei versus flache Hierarchien bei der Staatsanwaltschaft). Vor diesem Hintergrund sieht er Mängel in der Zusammenarbeit der beiden Organisationen. Der Bericht macht dazu konkrete Empfehlungen für Verbesserungen, die mit entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden.

Monitoring stellt korrekten Inhaftierungsprozess sicher

Neu gilt ein angepasster Inhaftierungsprozess, bei dem vor allem die Dokumentation verbessert wurde. Die Polizeikräfte wurden entsprechend geschult. Ein Monitoring soll sicherstellen, dass der Inhaftierungsprozess insbesondere im Bereich der Einbruchdiebstähle und des sogenannten Kriminaltourismus strikte eingehalten und im ganzen Kanton die gleiche Praxis angewandt wird. Per 1. Juni 2021 wird bei der Kantonspolizei der Rechtsdienst um einen Bereich Compliance erweitert. Er unterstützt die verantwortlichen Linienchefs unter anderem bei der Sicherstellung der Rechtmässigkeit des polizeilichen Handelns.

Die Verfahrensleitung im Strafverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft. Sie kann Untersuchungshandlungen an die Kantonspolizei delegieren. Die entsprechenden Aufträge der Staatsanwaltschaft an die Kantonspolizei sollen konkreter formuliert werden.

Austausch und gegenseitiges Verständnis fördern

Weiter wird der institutionalisierte Austausch zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft gestärkt, eine offene Feedback- und Fehlerkultur soll etabliert werden. Dazu werden Austauschgefässe geschaffen und ausgebaut, wo strategische und operative Themen der Zusammenarbeit erörtert und allfällige Konflikte gelöst werden sollen.

Ebenfalls sollen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu Beginn ihrer Tätigkeit bei der Polizei ein Praktikum absolvieren. Umgekehrt sollen Polizistinnen und Polizisten die Gelegenheit haben, mittels einer Stage Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu erhalten. Diese Massnahme soll das gegenseitige Verständnis der beiden Organisationen fördern.

Gemeinsame Abläufe und Weisungen

Die Leitungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft müssen zentrale Abläufe gemeinsam definieren und deren Umsetzung in einem Monitoring eng überwachen. Es wird sichergestellt, dass Weisungen und Dienstbefehle, die für die Zusammenarbeit von Bedeutung sind, gegenseitig einsehbar sind. Bei der Erarbeitung neuer oder der Überarbeitung bestehender Weisungen und Dienstbefehle soll die jeweils andere Organisation immer angehört werden.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: yui – shutterstock.com

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