Luzern LU: Mögliche Straftatbestände im Umfeld der Cupsieger-Feier
Am Pfingstmontag haben in der Stadt Luzern rund 10’000 Personen an Feierlichkeiten anlässlich des Cupsiegs des FC Luzern teilgenommen. Die Luzerner Polizei ermittelt, ob mögliche Straftatbestände vorliegen.
Am Montag, 24. Mai 2021, kam es anlässlich des Cupsiegs des FC Luzern in der Stadt Luzern zu unbewilligten Feierlichkeiten.
Im Vorfeld des Cupfinals hatte die Stadt Luzern darauf hingewiesen, dass aufgrund der pandemischen Massnahmen keine Feierlichkeiten erlaubt sind. Die Luzerner Polizei hat am Montag die Lage laufend beurteilt und aus Gründen der Verhältnismässigkeit entschieden, die Feierlichkeiten an den verschiedenen Standorten nicht aufzulösen.
Die Ereignisse vom Pfingstmontag werden nun durch die Luzerner Polizei genauer abgeklärt. Dabei geht es darum zu untersuchen, inwiefern mögliche Straftatbestände wie beispielsweise das Abfeuern von Pyromaterial (Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz) oder die Durchführung einer nach Art. 6 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht erlaubten Veranstaltung (Public Viewing im Vögeligärtli, Mannschaftspräsentation FC Luzern auf der Allmend) vorliegen. Die Luzerner Polizei behält sich vor, entsprechend Anzeige(n) bei der Staatsanwaltschaft Luzern einzureichen.
Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner