Neue Regelungen zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung umstritten
von Olaf Hoffmann
Die Schweiz zählte lange als vergleichsweise sicherer Finanzplatz. Nicht nur inländische, sondern auch internationale Geldgeschäfte wurden gern über die Schweiz abgewickelt,
besonders grössere Bankgeschäfte wurden in der Schweiz getätigt und auch Bargeldgeschäfte im grossen Umfang waren in der Schweiz nicht unüblich.
Mit neuen Gesetzesvorlagen zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung beschäftigte sich in den vergangenen Wochen die grosse Landespolitik. Hier wird letztlich eine Vermischung beider Straftatsbestände als bevorzugtes Modell genutzt, um Geldwäschern und Steuerhinterziehern zunehmend deutlicher in die Taschen oder auf die Bankkonten zu greifen.
Internationaler Druck wächst
Nicht nur die zahlreichen Fälle von Steuerhinterziehung, die über Schweizer Geldinstitute abgewickelt wurden, haben den finanzpolitischen Druck auf die Schweiz erhöht. Auch das bislang gescheiterte Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sowie die Zunahme vermuteter oder nachgewiesener Geldwäsche rücken das bisherige Schweizer Gebaren bezüglich der Geldbewegungen in ein fragwürdiges Licht.
Die Schattenspiele rund ums Geld werden immer dann offenbar, wenn es um prominente Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen geht. Da ist der jüngste Fall um Uli Hoeneß nur eine Spitze von vielen Eisbergen. Dabei beugt sich die Schweiz offensichtlich nur ungern dem internationalen Druck. Immerhin war der Ruf als Steuerparadies für die Schweiz auch ein wirtschaftlicher Vorteil, der Jahr für Jahr Milliarden Euro und Franken in die Kassen der schweizerischen Banken spülte. Damit wird zumindest in Kürze nicht Schluss sein, aber die Rahmenbedingungen werden deutlich enger gefasst.
Geldwäsche wird erheblich erschwert
So sollen Bargeldgeschäfte über 100’000 Franken künftig nicht mehr erlaubt sein. Das heisst, dass beispielsweise eine Barzahlung beim Kauf eines Hauses als Zahlungsmethode schon bald nicht mehr möglich ist. Solche Geschäfte im grossen Rahmen sollen nur noch über Banken möglich sein. Warum hier gerade 100’000 Franken als Obergrenze für Bargeldgeschäfte favorisiert werden bleibt offen. Weniger offen hingegen bleibt die Freiheit in der Wahl der Mittel. Wer grosse Geschäfte machen will, muss eben über einen entsprechenden Kontostand auf einer Bank verfügen.
Ziel der Festlegung soll es sein, Geldflüsse transparenter und damit auch nachvollziehbarer zu machen. Entsprechende Kaufverträge werden damit ebenfalls Pflicht, da sonst hohe Geldsummen auch in kleineren Beträgen hin- und hergereicht werden könnten.
Einigen Privatleuten gefällt dieser Bankenzwang nicht. Zwang scheint überhaupt in der Schweiz nur selten ein probates Mittel im Umgang mit dem Bürger zu sein. Allerdings lässt der zunehmende internationale Druck kaum andere Wege offen, wenn sich die Schweiz auch künftig nicht ins totale finanzpolitische Abseits manövrieren will. Dabei werden von vielen politischen Verantwortungsträgern allerdings nur die untersten Grenzen der international bewährten Kontrollmechanismen in Erwägung gezogen.
Steuerhinterziehung gerät intensiver in den Fokus der Verfolgung
Auch in Sachen Steuerhinterziehung werden die Regeln klarer abgegrenzt. Besonders hier macht sich für Anleger aus dem Ausland der internationale Druck auf die Schweiz deutlicher bemerkbar. Der Ständerat betrachtet im Einvernehmen mit dem Bundesrat Steuerdelikte als Vorstufe zur Geldwäsche und setzt dafür härtere Strafen an. Allerdings werden dabei nur solche Steuerstraftaten erfasst, die mit einer Urkundenfälschung einhergehen. Nur dann soll der Steuerbetrug als Vortat zur Geldwäsche herangezogen werden.
Die Grenzen in der Höhe der Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäsche werden auch unterschiedlich interpretiert. Während der Bundesrat für Summen ab 200’000 Franken hinterzogener Steuergelder spricht, legt der Ständerat die Hürde erst ab 300’000 Franken an. Im Vergleich zur Neuregelung der Bargeldgeschäfte scheint hier keine Ausgewogenheit gefunden zu sein. Logische Folge des Verbotes der Bargeldgeschäfte über 100’000 Franken wäre hier eine Regelung, die bei der Steuerhinterziehung ebenfalls bei 100’000 Franken ansetzt.
Im Falle der Steuerhinterziehung werden die Banken auskunftspflichtig bei verdächtigen Transaktionen und nicht nachvollziehbaren Geldgeschäften. Das weicht das Bankengeheimnis in der Schweiz ungewöhnlich stark auf und missbraucht die Banken als Handlanger finanzpolitischer Interessen.
Prominente Personen stärker unter Beobachtung
Besonders intensiv sollen die neuen Bestimmungen auf politisch exponierte Personen und anderweitig prominente Persönlichkeiten angewendet werden. Das dient zwar zum einen sicherlich auch der Bekämpfung von Korruption, andererseits stellt es exponierte Persönlichkeiten des politischen, gesellschaftlichen und sportlichen Lebens auch unter einen Generalverdacht. Ob das einer politisch und militärisch neutralen Schweiz letztlich im internationalen Ansehen wirklich dient, darf in Frage gestellt werden. Fest steht jedoch, dass auch international agierende Persönlichkeiten aus allen Bereichen in der einen oder anderen Form betroffen sein werden.
Anlagen in Franken werden somit nur noch für all jene interessant, die an der Zukunft des Euro oder anderer Währungen ernsthafte Zweifel hegen und sich internationale Bargeldreserven auf Schweizer Konten sichern wollen. Dass das dann kaum noch an der Steuer vorbei oder mit hohen Bargeldsummen geht, offenbart sich beim genauen Studium der Änderungen in den Gesetzen zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Gut, insbesondere an der Geldwäscheregelung, ist die Tatsache, dass damit eine Sumpf von Verbrechen vor allem im Drogenmilieu und anderen kriminellen Aktivitäten ausgetrocknet werden kann. Schlecht hingegen ist es, dass sich nicht nur internationale Grossanleger, sondern zunehmend auch gutbürgerliche Schweizer eingeschränkt in ihrer persönlichen Entscheidungshoheit fühlen. Letztlich ist es hier vor allem der internationale Druck, dem die Schweiz zumindest auf unterem Niveau nachgeben muss, um an Glaubwürdigkeit zu retten, was noch zu retten ist.
Oberstes Bild: © Marco2811 / Fotolia