Einheitskrankenkasse: Beschwerde gegen Krankenversicherer eingereicht
von Michael Radtke
In wenigen Wochen wird sich entscheiden, ob die Einheitskrankenkasse wirklich kommt. Jetzt müssen sich im Kanton Bern erst einmal sieben Krankenkassen des Vorwurfs erwehren, dass sie gegen die Initiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ eine einseitige Berichterstattung forciert haben. Mit einer im Kanton Bern eingereichten Abstimmungsbeschwerde sind die Beschwerdeführer nun in die Offensive gegangen. Auch in anderen Kantonen regt sich unter den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Widerstand gegen die politische Propaganda der Krankenkassen.
Sieben Versicherer im Fokus: Haben die Unternehmen die Abstimmungsfreiheit verletzt?
Im Fokus der Kritiker, die im Kanton Bern die entsprechende Beschwerde eingereicht haben, stehen dabei die Versicherungsunternehmen Mutuel, Visana, Concordia, Helsana, Swica, Assura und CSS. Diese Versicherer sollen laut der Abstimmungsbeschwerde im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung über die Einheitskrankenkasse respektive über die Initiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ eine Berichterstattung lanciert haben, die nicht als objektiv angesehen werden kann. Zudem soll laut der Abstimmungsbeschwerde mit den verbreiteten, nicht sachlichen Informationen die Abstimmungsfreiheit massgeblich verletzt worden sein.
Eingereicht wurde diese Abstimmungsbeschwerde, die der Nachrichtenagentur sda in vollem Umfang vorliegt, Mitte Juli beim Bernischen Regierungsrat. Juristisch unterstützt werden die Beschwerdeführer dabei von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), die diese am 28. September zur Abstimmung stehende Volksinitiative von Beginn an befürwortet hat. Geht es nach dem Willen von Flavia Wasserfallen, ihres Zeichens Co-Generalsekretärin der SP, soll der Bernische Regierungsrat die benannten Versicherer deutlich an ihre Aufgaben und Pflichten erinnern.
Versicherungen: Objektivität muss bei Informationen an die Versicherten gewahrt bleiben
Diesbezüglich hat der Bundesrat bereits mehrmals klargestellt, dass die Durchführung bzw. Realisierung der sozialen Krankenversicherung in erster Linie als eine öffentliche Aufgabe zu verstehen ist. Daher müssen die Versicherungsunternehmen quasi wie Behörden handeln. Anfang Juni hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang bei der Beantwortung einer entsprechenden Interpellation deutlich darauf hingewiesen, dass Propaganda mit politischen Inhalten seitens eines Krankenversicherers grundsätzlich als nicht zulässig zu definieren ist. Sowohl von Behörden als auch von Krankenversicherern sei es prinzipiell zu erwarten, dass der Bevölkerung respektive den Versicherten transparente und stets objektive Informationen zugänglich gemacht werden.
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass das Krankenversicherungsgesetz die Finanzierung von politischer Propaganda mit Geldern aus der sozialen Krankenversicherung als gesetzwidrig ansieht. In Einzelfällen können Versicherer allerdings das Recht in Anspruch nehmen, entsprechend stark in die jeweilige Kampagne einzugreifen, sofern bei sämtlichen Aussagen bzw. Äusserungen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Transparenz sowie der Sachlichkeit eingehalten werden.
Oberstes Bild: © Visana – wikimedia.org