Schutz von Minderheiten - Unterstützungsbeiträge sollen erhöht werden

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Einrichtungen von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen höhere Unterstützungsbeiträge des Bundes erhalten.

In den Jahren 2023 bis 2027 sollen die Mittel von 500’000 Franken pro Jahr auf insgesamt 2,5 Millionen Franken erhöht werden.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 entschieden, nachdem sich gezeigt hat, dass die bisherigen Finanzhilfen nicht ausreichen. Ab 2028 sollen noch zwei Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Mit den Beiträgen sollen insbesondere bauliche und technische Massnahmen sowie ganzheitliche Sicherheitskonzepte unterstützt werden.

Gemäss Beurteilung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sind in der Schweiz seit einigen Jahren jüdische und muslimische Einrichtungen einer erhöhten Bedrohung durch Terrorismus und gewalttätigen Extremismus ausgesetzt. Die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Bedrohungslage, insbesondere für jüdische Gemeinschaften, zusätzlich verschärft.

Seit 2020 unterstützt der Bund Schutzmassnahmen für Einrichtungen von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell. Die entsprechende Gewährung von Finanzhilfen des Bundes ist in der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) geregelt. Demnach können Schutzmassnahmen mitfinanziert werden, um Minderheiten besser vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen zu schützen.

Mehr Mittel für Schutzmassnahmen

Gemäss einer Evaluation von fedpol haben sich die Finanzhilfen grundsätzlich bewährt. Allerdings sind die verfügbaren Mittel nicht ausreichend. Zahlreiche Gesuche um Unterstützung, die den Vorgaben entsprachen, mussten deshalb abgelehnt werden. Zudem hat sich gezeigt, dass auch ein Bedarf zur finanziellen Unterstützung ganzheitlicher Sicherheitskonzepte besteht.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Unterstützungsbeiträge des Bundes für Einrichtungen von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu erhöhen. So werden die jährlichen Mittel für spezifische Schutzmassnahmen, insbesondere für bauliche und technische Massnahmen, um 500’000 Franken auf eine Million Franken aufgestockt. Die Erhöhung ist zeitlich von 2023 bis 2027 befristet. Ab 2028 wird der Betrag wieder auf 500’000 Franken reduziert. Bis dahin dürften die am meisten gefährdeten Einrichtungen einen höheren baulichen und technischen Sicherheitsstandard erreicht haben. Daneben soll sich der Bund ab 2023 im Rahmen von ganzheitlichen Sicherheitskonzepten gefährdeter Einrichtungen mit maximal 1,5 Millionen Franken pro Jahr an den Gesamtkosten zur Sicherung gefährdeter Einrichtungen beteiligen.

Damit stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt 2,5 Millionen Franken für Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zur Verfügung; ab 2028 sind es noch zwei Millionen Franken. Die eingereichten Gesuche für die Finanzhilfen werden von einer Begleitgruppe unter der Leitung von fedpol geprüft. Die verfügbaren Mittel werden nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz ausgerichtet. Der Bund wird auch mit den betroffenen Kantonen in Kontakt treten, um in Zusammenarbeit mit ihnen und den Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen dauerhafte Finanzierungslösungen zu finden.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © canadastock – shutterstock.com

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