Kanton BL: Geschäftsjahr 2021 - Corona-Pandemie beeinflusst die Erledigungen
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft blickt auf ein Geschäftsjahr 2021 mit pandemiebedingt rückläufigen Falleingangszahlen zurück.
Die Effekte der Pandemie beeinflussten auch die Erledigungszahlen: Diese entwickelten sich insgesamt rückläufig, wobei insbesondere die weniger arbeitsintensiven Übertretungen vom Rückgang betroffen waren.
79.7 (Vergehen und Verbrechen) und 83.5 Prozent (Übertretungen) der im Jahr 2021 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres erledigt und die entsprechenden Leistungsaufträge erfüllt. Seit dem 1. Juli 2021 leiten Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug die Staatsanwaltschaft im „Top-Sharing“. Die Behörde erarbeitete im Berichtsjahr die Grundlagen für eine per 1. April 2022 erfolgte Reorganisation.
Die seit dem 1. Juli 2021 im „Top-Sharing“ tätigen Ersten Staatsanwältinnen Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug präsentierten den Medien die Geschäftszahlen des Jahres 2021 – seit zwei Jahren erstmals wieder physisch im Rahmen einer Medienkonferenz. Die Vorsteherin der Sicherheitsdirektion, Regierungsrätin Kathrin Schweizer, würdigte die Arbeit der Staatsanwaltschaft Basel-Land-schaft in einem kurzen Votum.
Der Geschäftsbericht 2021 der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft weist bei einem Total von 25’381 Fällen erneut weniger Falleingänge bei der Staatsanwaltschaft aus (- 2’498 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich der Rückgang auf 8.9 Prozent und betrifft hauptsächlich den Bereich der Übertretungen (- 1’942 Fälle). Markant fällt diese Entwicklung insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung Strafbefehle (Geschwindigkeitskontrollen) aus (- 1’856 Fälle), was erneut in Zusammenhang mit den Mobilitätseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie steht.
Die tieferen Falleingangszahlen und die pandemiebedingten operativen Einschränkungen – nicht dringende Untersuchungshandlungen mussten auf später verschoben werden, dringende Einvernahmen mussten in grossen Räumen durchgeführt werden, was zu Engpässen führte etc. – beeinflussten auch die Fallerledigungszahlen: So wurden im Berichtsjahr insgesamt 25’050 Fälle erledigt, wobei diese Zahl erstmals auch alle „sonstigen Erledigungen“ enthält. Berücksichtigt man aus Vergleichsgründen nur die Fallerledigungen mittels Anklagen, Strafbefehlen, Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen, so wurden 2021 19’392 Fälle erledigt, was einem Rückgang von 2’933 Fällen entspricht (2020: 22’325 Fälle). Werden alle Erledigungsarten mitgerechnet, so wurden durchschnittlich rund 100 Fälle pro Arbeitstag erledigt.
Mit Strafbefehlen wurden im Jahr 2021 13’595 Fälle erledigt, woraus im Vergleich zum Vorjahr (2020: 15’474 erledigte Fälle) gesamthaft ein Rückgang um 1’879 Fälle resultiert. Dabei entwickelten sich die arbeitsintensiveren Vergehens- und Verbrechensfälle nur leicht rückläufig (- 229 Fälle). Deutlicher ging die Anzahl der erledigten Übertretungsfälle zurück (- 1’650 Fälle). Rückläufig entwickelten sich auch die Erledigungszahlen im Bereich der Anklagen: So wurden im Berichtsjahr 731 Fälle direkt angeklagt, was im Vergleich zum Vorjahr zunächst einem deutlichen Rückgang um 782 Fälle entspricht. Bei der Betrachtungsweise nach beschuldigten Personen zeigt sich jedoch, dass deren Anzahl mit 200 Anklagen gegen beschuldigte Personen (ohne Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbefehle und Zusatzanklagen) nur leicht gesunken ist (2020: 217 Anklagen gegen beschuldigte Personen). Die Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbefehle fielen im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise erneut tiefer aus (- 18 Anklagen gegen beschuldigte Personen).
Leistungsaufträge erfüllt
79.7 Prozent der im Berichtsjahr erledigten Strafverfahren im Vergehens- und Verbrechensbereich und 83.5 Prozent der erledigten Verfahren im Übertretungsbereich wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen. „Die in den Leistungsaufträgen definierten Ziele (Vergehen/Verbrechen: 60 Prozent; Übertretungen: 80 Prozent) wurden damit erneut erreicht und übertroffen“, wie Patrizia Krug vor den Medien ausführte. Da für die Erhebung dieser Daten erstmals die im Berichtsjahr erledigten Verfahren und nicht wie bis anhin die im Berichtsjahr eingegangenen Verfahren gezählt wurden, verzichtet die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft auf einen Vergleich mit dem Vorjahr.
Führungswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft: Top-Sharing hat sich bewährt
Mit der Einsetzung von Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug als Erste Staatsanwältinnen des Kantons Basel-Landschaft erhielt die Behörde am 1. Juli 2021 eine neue Leitung. Die beiden erfahrenen Strafverfolgerinnen teilen sich das Amt zu je 50 Prozent im sogenannten „Top-Sharing“. „Im Tagesgeschäft ist diese Umstellung nicht zu spüren“, stellte Regierungsrätin Kathrin Schweizer fest. Da sei der Übergang quasi nahtlos gewesen.
Fit für die Zukunft – die Staatsanwaltschaft erhält eine neue Organisation
Neben dem operativen Tagesgeschäft hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Berichtsjahr 2021 auch die Arbeit in wichtigen Projekten vorangetrieben. Dabei konnten gute Grundlagen für zukünftige Entscheide erarbeitet werden. Im Rahmen des Projekts „Stawa 2022PLUS“ wurde unter anderem die Organisation der Staatsanwaltschaft überprüft: „Wir haben erkannt, dass wir mit einer Zusammenführung der bisherigen drei allgemeinen Hauptabteilung zu einer „Hauptabteilung Allgemeine Delikte“ die Effizienz, die Einheitlichkeit und die Führungsarbeit erleichtern können“, wie Jacqueline Bannwarth, vor den Medien zur aktuellen Situation ausführte. Und so präsentiert sich die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft seit dem 1. April 2022 mit neu noch vier Hauptabteilungen: Allgemeine Delikte, Wirtschaftskriminalität, Besondere Delikte (vormals: Betäubungsmittel- und Organisierte Kriminalität) sowie Strafbefehle. In einer neu geschaffenen Organisationseinheit „Zentrale Dienste“ werden zudem die hauptabteilungsübergreifenden Funktionen konzentriert.
Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Titelbild: Symbolbild © Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft