Büsirücken hin oder her - „La Table Suisse“ regt zum Nachdenken an

Das Video, in dem der angebliche Koch Moritz Brunner „Büsirücken“ zubereitet, hat hohe Wellen geschlagen. Am 15. Februar bekannten sich drei Vegetarier-Organisationen zu dem Video.

Dieses zeigte, wie in einem angeblichen Schweizer Restaurant „Büsirücken“ zubereitet und serviert werden sollte. VIER PFOTEN begrüsst die durch die Aktion entstandene Aufmerksamkeit und weist gleichzeitig auf die immer noch vorhandene Lücke in der Schweizer Gesetzgebung hin.

Der Aufschrei war gross, als das Video, in dem der angebliche Koch Moritz Brunner Büsirücken zubereitet, publik wurde. An der Echtheit der Aktion bestanden jedoch von Anfang an erhebliche Zweifel. Zurecht. Das Video entstand im Auftrag von „Scholz & Friends“, einer der grössten Werbeagenturen Europas. Seit heute weiss man auch, wer das Video in Auftrag gegeben hat. Es sind die Organisationen „Swissveg“, „VE- BU“ (Vegetarierbund Deutschland e.V.) und „Beyond Carnism“. Diese haben heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der sie die Verantwortung für die inszenierte Neueröffnung des umstrittenen Restaurants „La Table Suisse“ übernehmen. Das Ziel der Aktion war es, Aufmerksamkeit für den Karnismus zu schaffen. Sie wollten thematisieren, weshalb Menschen bestimmte Tierarten ohne weiteres essen, wohingegen sie das Essen anderer moralisch als nicht vertretbar empfinden.

Entstandene Aufmerksamkeit ist begrüssenswert

VIER PFOTEN ist froh, dass sich die Macher des Videos zu erkennen gegeben haben, wie Julie Stillhart, Länderchefin VIER PFOTEN Schweiz, erläutert: „Das Video hat für grosse Aufregung gesorgt. Auch wir haben Anrufe von empörten Spendern erhalten. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir die Intention der Urheber nun kennen.“ Die internationale Tierschutzorganisation findet es zwar schade, dass die Schweizer Bevölkerung dadurch in ein falsches Licht gerückt wird. Nichtsdestotrotz wird die Aufmerksamkeit für das Thema Fleischkonsum, welche durch die Aktion weltweit entstanden ist, durchaus positiv bewertet.

Überholte Schweizer Gesetzgebung

Ein Restaurant wie das „La Table Suisse“ würde durch den kommerziellen Rahmen, welcher aus dem Hunde- und Katzenfleischverkauf entsteht, keine Bewilligung erhalten. Tatsache ist aber, dass es in der Schweiz nach wie vor legal ist, seinen Hund oder seine Katze zwecks Eigenbedarf zu verzehren, sofern die Tötung tierschutzkonform erfolgt. VIER PFOTEN hofft, dass sich in der veralteten Gesetzgebung schnellstmöglich etwas ändert und dem Konsum von Katzen- und Hundefleisch dadurch auch im privaten ein Riegel vorgeschoben wird. „Wenn ein Tier nicht fachgerecht und schnell getötet wird, muss es unter Umständen unendlich leiden. Das sollte Grund genug sein, ein striktes Verbot im Gesetz zu verankern“, so Stillhart.



Auch Nutztiere sind fühlende Wesen

In unserem Kulturkreis ist es verpönt, Hunde und Katzen zu essen. Die emotionale Bindung, welche viele Menschen zu Hunden und Katzen haben, soll auch nicht ausser Acht gelassen werden. Nichtsdestotrotz sollten sich Tierfreunde klarmachen, dass sogenannte Nutztiere genauso fühlende Wesen sind wie Hunde oder Katzen. Auch Schweine, Kühe oder Hühner sind soziale Tiere, die artgemäss leben sollten. Der beste Weg ist es daher immer noch, so oft wie möglich gänzlich auf den Konsum von Fleisch zu verzichten.

 

Artikel von: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Artikelbild: © VIER PFOTEN International

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