Kanton Aargau: Fahrzeuge mit vereisten und beschlagenen Scheiben gestoppt

Anlässlich von Verkehrskontrollen wurden am Samstag zwei Automobilisten mit sogenannten „Gucklöcher“ angehalten.

Die Kantonspolizei mahnt, wer so fährt, gefährdet sich und andere im Strassenverkehr und macht sich zudem strafbar.

Anlässlich von Verkehrskontrollen konnten am Samstag, 11. Februar 2023 in Wettingen und Rheinfelden zwei Automobilisten angehalten werden, welche mit sogenannten „Gucklöchern“ unterwegs waren. Beide Lenker hatten vor Fahrtantritt darauf verzichtet, ihre Fahrzeuge genügen vom vorhandenen Eis zu befreien. Sie wurden zu Handen der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt.

Die kalten Temperaturen sorgen aktuell dafür, dass Autoscheiben zufrieren oder von innen her beschlagen. Fahren mit unzureichender Sicht birgt nicht nur Gefahren für sich selber, sondern auch für Dritte. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass die das fahrzeuglenkende Person für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist und sagt, dass sich die Person bei Nichtbefolgen der Vorschrift strafbar macht.

Die Kantonspolizei Aargau rät darum, Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Eis und beschlagenen Scheiben zu befreien.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau

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