Kanton Luzern: Fasnacht - Zwischenbilanz vom Güdismontag
Am Rüüdigen Samstag und am Sonntag fanden im ganzen Kanton Luzern diverse Fasnachtsveranstaltungen statt. Diese verliefen grundsätzlich friedlich. Die Luzerner Polizei war im ganzen Kanton stark präsent und konnte bei Bedarf unterstützen und helfen.
Die Arbeit der Luzerner Polizei wurde im gesamten Kanton sehr geschätzt und verdankt.
Rekordzahlen am Rüüdigen Samstag in der Stadt Luzern
Das schöne Wetter vom Samstag trug dazu bei, dass 60’000 Personen tagsüber in der Stadt Luzern unterwegs waren. Im Vorjahr waren es ca. 40’000 Fasnächtler. Am Samstagabend zählte die Luzerner Polizei ca. 30’000 Personen. Im Vorjahr waren es rund 18’000 Menschen, welche in der Stadt Luzern am Fasnachtsgeschehen teilnahmen. Vorübergehend wurde der Rathaussteg aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Tolle Fasnachtsstimmung im ganzen Kanton Luzern
In vielen Gemeinden im Kanton Luzern fanden über das Wochenende diverse Fasnachtsveranstaltungen und Umzüge statt. Die Stimmung war durchwegs friedlich. Mehrere zehntausend Begeisterte haben die Umzüge bei trockenem Wetter mitverfolgt. Die Luzerner Polizei war auch im Kantonsgebiet präsent. Zum Teil mussten Strassen vorübergehend für die Umzugsrouten gesperrt werden. Im Einsatz standen dafür auch die lokalen Feuerwehrorganisationen.
Wey-Tagwache: Auftakt am Güdismontag
Am frühen Güdismontag besuchten ca. 5’000 Personen die Wey-Tagwache. Im letzten Jahr waren es ca. 4’000 Personen. Die Stimmung war sehr friedlich und es kam zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.
Kinderarmbänder sehr beliebt und nachgefragt
Seit Beginn der Fasnacht verteilt die Luzerner Polizei Kinderarmbänder um in Vermisstenfällen die Eltern oder Begleitpersonen schneller zu finden. Die Armbänder können bei den Polizistinnen und Polizisten direkt vor Ort oder heute am Güdismontag beim Torbogen am Bahnhofplatz (12.00 – 14.30 Uhr) bezogen werden. Die Armbänder sind sehr beliebt und werden stark nachgefragt. Bisher kam es nur zu einzelnen Fällen von vermissten Kindern. Diese konnten den Eltern zeitnah übergeben werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern
Titelbild: Symbolbild © Dewi Cahyaningrum – shutterstock.com