Kanton Wallis: Reorganisation der Staatsanwaltschaft
Der Staatsrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die Reorganisation der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis an den Grossen Rat weitergeleitet.
Diese Änderung zielt darauf ab, eine Behörde, die in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit erhalten hat, zu stärken und ihr somit einen modernen organisatorischen und strukturellen Rahmen zu geben.
Der Gesetzesentwurf über die Reorganisation der Staatsanwaltschaft ermöglicht es, nach dem Vorbild des Kantonsgerichts ein eigentliches Generalsekretariat zu schaffen. Dieses umfasst die zentralen Dienste, die für eine effiziente Führung der Staatsanwaltschaft erforderlich sind, die aus dem zentralen Amt und drei Regionalämtern besteht. Die neue Organisation sieht vor, dass das zentrale Amt künftig vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt und nicht mehr vom Generalstaatsanwalt geleitet wird.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Aufgaben und Befugnisse des Generalstaatsanwalts, des stellvertretenden Generalstaatsanwalts und des Büros der Staatsanwaltschaft geklärt. Diese Änderungen werden es dem Generalstaatsanwalt ermöglichen, durch die Entlastung von vielen rein administrativen Aufgaben, , seine Kernaufgabe, die Verfolgung von Verbrechen und Vergehen und die Gewährleistung einer einheitlichen Verbrechensbekämpfung, in vollem Umfang wahrzunehmen.
Die neu geschaffene Funktion des Gerichtsschreibers bietet Staatsanwälten und Substituten juristische Unterstützung. Sie soll künftige Kandidaten für das Amt des Substituten ausbilden und die Staatsanwälte von Übertretungsdossiers entlasten, damit sie sich auf Verbrechen und Vergehen konzentrieren können.
Der vorliegende Entwurf geht auch auf mehrere parlamentarische Vorstösse zurück, die auf gewisse Probleme hinweisen und den Staatsrat auffordern, die aktuelle Struktur der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Er bezieht die drei Empfehlungen zur Staatsanwaltschaft mit ein, die von der Firma Ecoplan AG in ihrer Analyse der Justizbehörden des Kantons Wallis vom 17. November 2021 vorgeschlagen wurden. Zudem berücksichtigt er die Empfehlungen, die der Justizrat (JR) in seinem Bericht vom 22. November 2022 über die Governance und HR innerhalb der Staatsanwaltschaft abgegeben hat und beachtet den Bericht der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) vom 16. Februar 2023, der zu diesem Thema erstellt wurde.
Dieser Entwurf, an welchem die JUKO, der JR, die Staatsanwaltschaft, das Kantonsgericht, die Kantonspolizei und der Walliser Anwaltsverband beteiligt waren, stellt eine erwünschte Verbesserung der Organisation und der Funktionsweise der Staatsanwaltschaft dar. So sollen der Staatsanwaltschaft – der zentralen Strafverfolgungsbehörde – die organisatorischen und personellen Mittel an die Hand gegeben werden, um die zunehmende Komplexität der Dossiers zu bewältigen und den sich aus dem Bundesrecht ergebenden Grundsätzen des Strafverfahrens zu entsprechen.
Die Aufstockung des Personals wird im Rahmen der künftigen Budgets schrittweise erfolgen, anhand der Erfahrungen, die mit der neu eingeführten Organisation gemacht werden. Der Staatsrat wird dem Grossen Rat jedoch vorschlagen, bereits im Rahmen des Budgets 2024 sechs Stellen für Gerichtsschreiber zu bewilligen. Diese werden zu den 2,9 VZÄ hinzukommen, die ins Budget 2023 aufgenommen wurden.
Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Kanton Wallis / © Nathalie Germanier