Bundesrat setzt Engagement gegen Radikalisierung und Extremismus fort

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus zu verlängern und einen Kredit in der Höhe von insgesamt 3,75 Millionen Franken bereitzustellen.

Der Kredit soll Massnahmen und Projekte zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus während fünf Jahren finanziell unterstützen, wie sie der zweite Nationale Aktionsplan (NAP) 2023-2027 vorsieht.

Der zweite NAP zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus soll dazu beitragen, gegen jegliche Formen des Gewaltextremismus vorzugehen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen sowie einem kritischen Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die Geltungsdauer der Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus bis zum 30. Juni 2028 zu verlängern. Diese Verordnung bildet die rechtliche Grundlage, damit der Bund Massnahmen und Projekte dieses Aktionsplans finanziell unterstützen kann.

Dank dieser befristeten Verlängerung der Verordnung können Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Bildungsinstitutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Umsetzung des NAP beitragen, unterstützt werden. Der Bundesrat setzt dafür während den nächsten fünf Jahren 3,75 Millionen Franken ein. Pro Jahr stehen 750’000 Franken zur Verfügung, 250’000 Franken weniger als in der ersten Finanzierungsperiode.

Die finanziellen Mittel sollen ab Januar 2024 zur Verfügung stehen, sofern das Parlament dem Budget 2024 und den folgenden Jahren zustimmt. Organisationen, die für 2024 Finanzhilfen beantragen möchten, müssen ihre Gesuche beim Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) bis Ende Juni 2023 einreichen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Krisy – shutterstock.com

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