Lüchingen SG: Schockanruf - Rentnerin (90) übergibt 100’000 Franken an Betrüger

Am Freitag (26.05.2023) hat eine 90-jährige Frau nach einem sogenannten Schockanruf insgesamt 100’000 Franken an Betrüger übergeben, die sich als falsche Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden ausgaben.

Die Übergabe von weiteren 50’000 Franken konnte dank eines aufmerksamen Bankangestellten verhindert werden.

Die 90-jährige Frau hat um zirka 9 Uhr einen Anruf erhalten, bei dem ihr eine unbekannte Frau, eine angebliche Polizistin, erzählte, dass ihre Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei und die Schuld daran trage. Die Tochter benötige dringend Geld, sonst müsse sie mehrere Wochen in Haft. Die äusserst glaubwürdig vorgetragene Lügengeschichte bewegte die Geschädigte dazu, bei zwei verschiedenen Banken je 50’000 Franken abzuheben und diese einem unbekannten Abholer, einem angeblichen Staatsanwalt, zu übergeben. Am Nachmittag bekam die Frau erneut einen Anruf und wurde abermals aufgefordert, dieselbe Summe zu organisieren. Beim Versuch erneut 50’000 Franken bei einer weiteren Bank abzuheben, wurde ein Bankangestellter misstrauisch und der Betrug flog auf.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen aufgenommen.

Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Zu oft kommen Betrüger damit zum Erfolg.

Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes:

  • Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden von Ihnen niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall melden Sie sich bei einer Polizeistation in Ihrer Nähe oder beim Notruf 117.
  • Machen Sie fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen.
  • Warnen Sie Bekannte und Verwandte.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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