Angeschossene Wildtiere - Eine traurige Seite der Jagd
Selten wird darüber gesprochen, dabei ist es beinahe schon Alltag bei der Jagd: Allein im Jahr 2014 wurden 334 tote Wildtiere mit Schussverletzungen aufgefunden, wie die eidgenössische Jagdstatistik bekanntgibt. Darunter befanden sich 191 Rehe, 30 Hirsche und 15 Gämse. Leider sind diese Totfunde nur die Spitze des Eisbergs. Denn es werden bei Weitem nicht alle toten Wildtiere gefunden.
Es muss etwas geschehen! Daher fordert der Schweizer Tierschutz STS sowohl jagdliche als auch gesetzliche Verbesserungen.
Zusätzlich zu den pro Jagdjahr in der Schweiz erlegten rund 40’000 Rehen, 10’000 Hirschen und 12’000 Gämsen dürften mehrere hundert – wenn nicht über 1’000 – Tiere kommen, die lediglich angeschossen werden und verletzt fliehen. Auf der Jagd gilt: Der erste Schuss muss treffen und zum sofortigen Tod führen. Angeschossene, nicht tödlich getroffene Tiere können den Schuss überleben oder an den Verletzungsfolgen sterben. Die Erfolgsquote der Nachsuchen auf verletztes Wild liegt je nach Kanton bei lediglich 35 bis 65%. Das heisst, rund die Hälfte der auf der Jagd angeschossenen Tiere können trotz Nachsuche nicht von ihrem Leid erlöst werden.
Aus Dänemark ist bekannt, dass rund ein Viertel aller dort erlegten und tot aufgefundenen Füchse Spuren eines früheren Beschusses aufweisen. Vergleichbare Zahlen für die Schweiz gibt es nicht, aber Anlass zur Besorgnis insbesondere was die hiesige Bejagung von Rehen, Füchsen, Hasen oder Wasservögeln mit Schrot betrifft.
Im Rahmen der aktuellen STS-Recherche „Streifschüsse und Nachsuchen auf der Schweizer Jagd“ wurden alle kantonalen Jagdverwaltungen zum Thema Fehlschüsse und Nachsuchen befragt. Trotz Hinweis auf das Oeffentlichkeitsgesetz blieben die Jagdverwaltungen von neun Kantonen dem STS eine Antwort schuldig. Als Resultat der Umfrage ergibt sich, dass manche Kantone weder eine Meldepflicht für Nachsuchen kennen noch über deren Erfolgsquote Bescheid wissen. Es ist somit nicht bekannt, wie viele Tiere auf der Jagd tatsächlich angeschossen und wie viele durch Nachsuche von ihrem Leid erlöst werden konnten.
Pflicht zur Nachsuche muss im Jagdgesetz geregelt werden
Aufgrund der STS-Recherche drängt sich der Verdacht auf, dass auf der Jagd angeschossene Tiere und deren Leiden hierzulande ein Tabuthema sind. Die intransparente Haltung einiger kantonaler Jagdverwaltungen und die diesbezüglich völlig ungenügende Jagdstatistik zeugen davon.
Der Schweizer Tierschutz STS fordert deshalb eine explizite, im eidgenössischen Jagdgesetz geregelte Pflicht zur Nachsuche auf angeschossenes oder angeschossen geglaubtes Jagdwild, eine Meldepflicht für erfolgte Nach- und Kontrollsuchen sowie öffentliche Transparenz bezüglich deren Erfolgsquoten. Zudem fordert der STS ein Verbot von Schrotschüssen auf Reh- und Schwarzwild.
Artikel von: Schweizer Tierschutz STS
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