Erstmals Statistik zu Strafurteilen nach Nationalitäten
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat jetzt erstmals Zahlen veröffentlicht, aus denen die Nationalität der in Schweizer Strafprozessen Verurteilten hervorgeht. Die Auswertung unterscheidet dabei zwischen Personen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft in der Schweiz aufhalten (Schweizer und Ausländer mit B- und C-Ausweis) und übrigen Ausländern.
Parallel zu Statistik veröffentlicht das BFS auch einen Methodenbericht, der die Grenzen bei der Vergleichbarkeit der Kriminalität nach Nationalitäten darlegt. Dies erscheint notwendig, um die Ergebnisse nachvollziehbar zu machen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse
In absoluten Zahlen sind es die Schweizer und Personen aus europäischen Ländern, die das Gros der verurteilten Personen ausmachen. Das ist nicht weiter überraschend, denn beide Personengruppen stellen auch die meisten Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten. Vergleichbar sind die Zahlen zu den Verurteilten nach Nationalität nur, wenn man weiss, wie gross die Präsenz jeder nationalen Gruppe in der Schweiz ist.
Für die Wohnbevölkerung ist dies bekannt. Auf dieser Grundlage können Belastungsraten errechnet werden. Diese zeigen, wie viele Personen pro 1000 Einwohnern mit derselben Nationalität verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden. Die absolute Grösse der nationalen Gruppe spielt somit keine Rolle mehr. Die Berechnung von Belastungsraten bei Kriminalitätsvergleichen ist international üblich.
Schweizer und Ausländer mit B- oder C-Ausweis
Die Daten zu den Nationalitäten werden in zwei Auswertungen angeboten. In einer ersten Auswertung werden die Daten zu den Schweizern und den Personen mit B- oder C-Ausweis in absoluten Zahlen und in Form von Belastungsraten ausgewiesen. Die Berechnung von Belastungsraten ist nur für Schweizer und Personen mit B- oder C-Ausweis möglich. Alle anderen Gruppen der Wohnbevölkerung weisen über das Kalenderjahr zu grosse Fluktuationen aus, um präzise Belastungsraten zu berechnen.
Die Strafurteilsstatistik enthält Angaben zum Alter und zum Geschlecht. Diese zwei Variablen beeinflussen massgeblich die Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich in Erscheinung zu treten. Da sich die nationalen Personengruppen bezüglich Geschlecht und Alter nicht gleich zusammensetzen, werden die Ergebnisse für Männer und Frauen nach Altersklassen separat ausgewiesen.
Die Ergebnisse zeigen unterschiedliche Belastungsraten für die einzelnen Nationalitäten. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Nationalität und straffälligem Verhalten wird aber damit nicht belegt. Viele Faktoren wie beispielsweise das Wohlstands- oder Bildungsniveau, die das Verhalten der Personen beeinflussen, sind aus der Strafurteilsstatistik nicht ersichtlich und werden in den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Tabelle – Schweizer(innen) und Ausländer(innen) mit B- und C-Ausweis: Anzahl verurteilte Personen und Belastungsrate für ein Vergehen oder Verberechen des Strafgesetzbuches (StGB), nach Nationalität, Alter und Geschlecht. (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS)
Restliche verurteilte Ausländer
In der zweiten Auswertung werden alle ausländischen Personen, die keinen B- oder C-Ausweis besitzen, in der Kategorie „restliche Ausländer“ zusammengefasst. Neben der Asylbevölkerung und den Kurzaufenthaltern enthält diese Gruppe auch Personen, die sich als Touristen oder illegal in der Schweiz aufhalten.
Diese Tabelle enthält nur absolute Zahlen, da die Berechnung von Belastungsraten nicht möglich ist. Die absoluten Zahlen werden für jede Nationalität nach Geschlecht und Alter differenziert ausgewiesen.
Tabelle – Restliche Ausländer(innen) (ohne B- und C-Ausweis): Anzahl verurteilte Personen für ein Vergehen oder Verberechen des Strafgesetzbuches (StGB), nach Nationalität, Alter und Geschlecht. (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS)
Artikel von: Bundesamt für Statistik BFS
Artikelbild: © David Alary – Shutterstock.com