Landwirtschaftliche Einkommen auf dem Tiefststand
Die neue Datenerhebungsmethode des Berichts zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft 2015 von Agroscope brachte es ans Licht: Die landwirtschaftlichen Einkommen sind noch niedriger als befürchtet. Das bestätigte den Verdacht, den der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband schon vor einiger Zeit geäussert hatte.
Letzten Donnerstag stellte Agroscope in Tänikon die neuesten Schätzungen des landwirtschaftlichen Einkommens 2015 vor. Es ist gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % gesunken, was einem durchschnittlichen Einkommen pro Betrieb von Fr. 61.400.- oder Fr. 44.600.- pro familieneigener Arbeitskraft gleichkommt.
Die bisherige Erhebungsmethode hat das landwirtschaftliche Durchschnittseinkommen zu hoch eingeschätzt und hatte wenig gemeinsam mit der realen Situation der Bauernfamilien. Dies liess bereits im vergangenen Juni die Präsentation der neuen Erhebungsmethode erahnen. Die damalige Vorhersage wurde seither durch die schwierige Marktsituation und die schwierigen Produktionsbedingungen bei einzelnen Kulturen noch übertroffen.
Es ist auch kein Trost, dass das ausserlandwirtschaftliche Einkommen um 3,4 % zugenommen hat und dadurch die Mindereinnahmen aus der Landwirtschaft etwas aufgefangen werden konnten. Das bedeutet nämlich, dass die Bauern und Bäuerinnen für mehr Arbeitsleistung insgesamt weniger Geld eingenommen haben.
Beim Lesen des Berichts von Agroscope stellt der SBLV einmal mehr fest, dass das landwirtschaftliche Einkommen gegenüber vergleichbaren Einkommen viel zu tief ausfällt. Im Berggebiet erreicht es etwa die Hälfte und im Talgebiet zirka zwei Drittel vom vergleichbaren Einkommen, ohne dass die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden aufgerechnet werden.
Der Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes, der ein vergleichbares Einkommen für die Landwirtschaft vorschreibt, kann angesichts dieser Situation als toter Buchstabe bezeichnet werden. Schlimmer noch: Wir müssen uns fragen, ob gemäss Artikel 41 der Bundesverfassung, der ein minimales Einkommen für Erwerbstätige vorschreibt, nicht ein Verfassungsbruch vorliegt.
Mit einem Einkommen pro Familienarbeitskraft von ungefähr Fr. 44.000.-, was einem Monatslohn von rund Fr. 3500.- entspricht, kann nicht mehr von einem gerechten Lohn gesprochen werden.
Wir bedanken uns bei denjenigen Nationalräten, welche mit ihrer Abstimmung zum Zahlungsrahmen 2018-2021 ein erstes klares Zeichen gesetzt haben.
Artikel von: Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV
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