Neue Präventionskampagne gegen Alkohol am Steuer
Ab dem 1. Oktober 2016 wird die Angetrunkenheit eines Lenkers grundsätzlich nicht mehr durch eine Blutentnahme ermittelt, sondern mit einem Atemalkoholmessgerät. Diese Massnahme wurde im Rahmen des Programms Via Sicura eingeführt, mit dem Ziel, die Anzahl Todesopfer und Verletzte auf Schweizer Strassen zu reduzieren.
Die neue Aktion der Kantonspolizei und des ASS „Ich fahre? Du fährst?“ soll die Bevölkerung auf spielerische Art sensibilisieren, besonders bei Veranstaltungen mit festlichem Charakter.
Im vergangenen Jahr war schweizweit 1 von 7 tödlichen Verkehrsunfällen auf Alkohol zurückzuführen. 38 Personen verloren ihr Leben und 1’838 wurden verletzt, 439 davon schwer. Im Kanton Freiburg konnte ein Drittel der Todesfälle einem übermässigen Alkoholkonsum zugeschrieben werden. Meistens ereignen sich diese Tragödien in der Nacht oder am Wochenende!
Kopf: ich fahre! Zahl: Du fährst!
Mit dem Ziel, die Anzahl Todesopfer und Verletzten auf unseren Strassen zu reduzieren, startet die Kantonspolizei, in Zusammenarbeit mit dem ASS (Amt für Strassenverkehr- und Schifffahrt), diesen Herbst ihre neue Präventionskampagne in zwei Phasen an Grossveranstaltungen (insbesondere die Freiburger Messe und der Salon Goûts et Terroirs in Bulle) und der Nähe urbaner Zentren.
Zu Beginn des Abends erhalten die Insassen der kontrollierten Fahrzeuge einen Jeton „Ich fahre? Du fährst?“ und sollen, mit Kopf oder Zahl, bestimmen, wer nicht trinkt und sich für den Heimweg ans Steuer setzt.
Bis Ende 2017 werden an die 10’000 Jetons verteilt.
In der Nacht steht dann die Verkehrssicherheit noch mehr im Fokus. Alkoholkontrollen werden jederzeit möglich sein, mit oder ohne Anzeichen von Angetrunkenheit des Lenkers.
Ein folgenschweres Verhalten
Ab 0.25 mg/l in der Atemluft (0.50‰ im Blut) oder 0.05 mg/l (0.10‰) für Lenker, die dem Alkoholverbot unterstehen, werden strafrechtliche Sanktionen (Busse oder Freiheitsentzug bis 3 Jahre) und Administrativmassnahmen (Verwarnung, begrenzter oder definitiver Ausweisentzug) ausgesprochen.
Ab 0.80 mg/l (1.60‰), müssen sich die Lenker zudem einer medizinischen Abklärung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie nicht alkoholabhängig sind und Gewähr für sicheres Fahren bieten.
Eine kleine Alkoholmenge hat bereits einen Einfluss auf die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, schmälert das Sehvermögen und entwickelt andere direkte Einwirkungen, die das Unfallrisiko beträchtlich steigern.
Lebensrettende Regeln
- Trinken oder Fahren: Eine Einstellungssache!
- Die Alternativen? Das Taxi, die öffentlichen Verkehrsmittel, ein Kollege …
- Ein normales alkoholisches Getränk bedeutet: 0.10 bis 0.15 mg/l in der Atemluft – 0.20 bis 0.30‰ im Blut – 2 bis 3 Stunden Hände weg vom Steuer!
- Der Alkohol baut sich nicht schneller ab im Schlaf, mit einem Kaffee oder einer kalten Dusche …
Die Freiburger Statistiken 2015 unter der Lupe
- 170 Lenker / Fussgänger unter Alkoholeinfluss waren an Unfällen beteiligt.
- Mittelwert: 0.80 mg/l (1.60‰).
- Der Alkohol war die Hauptursache bei 63 Unfällen mit Personenschaden: 2 Todesopfer, 61 Leichtverletzte, 15 Schwerverletzte.
- 80% dieser 63 Unfälle trugen sich zwischen 17 Uhr und 5 Uhr zu, 57% am Wochenende (Samstag oder Sonntag).
- Der übermässige Alkoholkonsum führte zu 939 Führerausweisentzügen.
- Der gemessene Höchstwert: 1.53 mg/l (3.06‰).
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Artikel von: Kantonspolizei Freiburg
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