Wil / Gossau SG: Polizeiliche Anweisungen missachtet - fahrunfähig

Am Sonntag (29.10.2023), kurz nach 21:30 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen die Meldung erhalten, dass auf der Autobahn A1 ein Auto mit auffälliger Fahrweise unterwegs sei.

Es konnte in Gossau angehalten werden. Die 50-jährige Autofahrerin missachtete zuvor mehrere polizeiliche Anweisungen. Sie war in fahrunfähigem Zustand unterwegs und verfügte über keinen Führerausweis.

Das Auto mit österreichischen Kontrollschildern fuhr auf der Autobahn A1 von Wil Richtung St.Gallen und fiel anderen Verkehrsteilnehmern wegen der unsicheren Fahrweise auf. Kurz nach der Autobahneinfahrt Wil konnte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen das Auto feststellen. Es wurde von einer weiblichen Person gelenkt und fuhr mit ca. 40 km/h in Schlangenlinien, wobei es zu mehreren Beinah-Kollisionen mit der Mittel- und Randleitplanken kam. Mittels Leuchtmatrix „Bitte folgen“ wurde die Frau dazu aufgefordert, mit ihrem Auto dem Patrouillenfahrzeug auf den Rastplatz Thurau zu folgen. Dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Sie setzte ihre Fahrt Richtung St.Gallen fort und versuchte, mit ihrem Auto das Patrouillenfahrzeug zu überholen.

Erst nachdem das Blaulicht des Patrouillenfahrzeug eingeschaltet wurde, leistete die Frau Folge und fuhr mit ihrem Auto hinter dem Patrouillenfahrzeug her. Bei der Ausfahrt Oberbüren versuchten die Polizisten abermals, das Auto von der Autobahn zu weisen. Die Frau schenkte den Anweisungen jedoch erneut keine Beachtung und setzte ihre Fahrt Richtung St.Gallen fort.

Bei der Ausfahrt Gossau, wo wegen einer Nachtbaustelle alle Fahrzeuge von der Autobahn geleitet wurden, konnte das Auto schliesslich angehalten werden. Die Fahrerin, eine 50-jährige Frau, wurde für fahrunfähig befunden.

Weiter stellte sich heraus, dass sie keinen Führerausweis besitzt. Sie musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben sowie ein Bussen- und Kostendepositum im dreistelligen Bereich hinterlegen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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