Geschichtliches zum Alkohol in der Schweiz
„Rausch & Ordnung“ heisst das Buch, das die Geschichte der Alkoholfrage, der Schweizer Alkoholpolitik und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) dokumentiert. Wer die Auseinandersetzung vertiefen will, hat dazu mit einer digitalen Quellenedition und jeder Menge neu erschlossener Archivalien die Gelegenheit. Die Buchvernissage fand am Hauptsitz der EAV in Bern statt.
Nach dem Nationalrat hat der Ständerat anlässlich der Herbstsession 2016 die Aufhebung des Ethanolmonopols, die Privatisierung von Alcosuisse und die Integration der EAV in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beschlossen. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird ein bedeutendes, in den 1880er-Jahren eingeleitetes Kapitel der Alkoholpolitik zu Ende gehen. Dieser tiefgreifende Umbruch wirft viele Fragen auf und löst einen erhöhten Erklärungsbedarf aus – sowohl bei den Mitarbeitenden als auch bei den Vollzugspartnern und Kunden der EAV.
Vor diesem Hintergrund lancierte die EAV im Herbst 2014 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ein Projekt zur wissenschaftlichen Erarbeitung einer Geschichte der Alkoholfrage in der Schweiz zwischen 1887 (Gründung der EAV) und 2015 (Abschreibung der Totalrevision des Alkoholgesetzes).
Den Zuschlag erhielten die Historiker Peter Moser und Juri Auderset vom Archiv für Agrargeschichte (AfA). Das Ergebnis des zweijährigen Projekts wurde am 6. Oktober 2016 anlässlich einer Buchvernissage in den Räumlichkeiten der EAV in Bern präsentiert.
„Rausch & Ordnung“ ist keine Chronik, sondern eine Analyse der Entwicklungen und Zusammenhänge in der schweizerischen Alkoholpolitik vor dem Hintergrund der Sozial- und Kulturgeschichte. Die Autoren beschreiben die sich stets verändernden Perspektiven auf die Alkoholfrage von der Mitte des 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts und erläutern dabei die Besonderheiten der Schweizer Alkoholpolitik.
Sie reflektieren insbesondere das Handeln der EAV, die als institutionelle Verkörperung der Alkoholordnung während vieler Jahrzehnte den Alltag der Schweizer Bevölkerung prägte, zum Beispiel durch den Pausenapfel.
Die neue Geschichtspublikation ermöglicht einen fundierten Rückblick und ein besseres Verständnis aktueller politischer Debatten. Sie ist zudem ein wichtiges Instrument für den Wissenstransfer an die Nachfolgeorganisation der EAV, die Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion, die ab 2018 ihre Tätigkeit in Delsberg aufnimmt.
Das reich illustrierte Übersichtswerk von 248 Seiten liegt in 3 Sprachen (D, F, I) vor und kann ab sofort via Online-Shop des BBL zum Preis von 38 Franken erworben werden.
Materialien in digitalisierter Form
Neben der gedruckten Ausgabe von „Rausch & Ordnung“ wird eine mit rund 300 historischen Dokumenten (Zeitschriften, Handakten, Briefen, Protokollen, Verträgen, Bildern und Filmen) angereicherte digitale Quellenedition veröffentlicht. Sie soll Historiker, Journalisten, Studenten und andere Interessierte dazu anregen, weitere unbekannte Facetten dieser bisher erstaunlich wenig beachteten Seite der Zeitgeschichte zu erforschen. Dadurch sollen neue Fragen und Erkenntnisse zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Alkoholfrage entstehen.
Parallel dazu wurden 46 Filme, die die EAV zwischen 1929 und 1996 produzierte, finanzierte oder vertrieb, digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie behandeln unter anderem die Förderung der brennlosen Verwertung der Obst- und Kartoffelernten, die Umstellung von Hochstammbäumen auf Niederstammkulturen oder den Aufkauf von Destillationsapparaten durch die EAV.
EAV übergibt alle Archivmaterialien
Im Herbst 2016 werden sämtliche vor 2007 entstandenen und derzeit noch in den Räumlichkeiten der EAV in Bern verbliebenen Archive der EAV dem Bundesarchiv (BAR) übergeben. Dies entspricht einem Umfang von rund 100 Laufmetern. Abgeliefert werden neben Papierdossiers auch EAV-Publikationen, Fotos, Dias, Mikrofilme, Mikrofichen und Pläne.
Insgesamt werden im BAR insgesamt rund 300 Laufmeter Archivalien der EAV zur Geschichte der Schweizer Alkoholpolitik verfügbar sein. Die Mehrheit der Unterlagen kann unter Einhaltung der ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren eingesehen werden (d. h. im Jahr 2016 können diejenigen Unterlagen eingesehen werden, die aus der Zeit vor 1986 datieren).
Artikel von: Eidgenössische Alkoholverwaltung
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