Frauen in Not: Vertrauliche Geburt wird verbessert

In Zukunft sollen die Zivilstandbehörden bei einer vertraulichen Geburt in Spitälern auf eine automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörden verzichten. Der Bundesrat erachtet diese und andere Optimierungen in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zuhanden des Parlaments als nützlich. So könnte die Vertraulichkeit der Personalien der Mutter gewahrt werden.

Babyfenster sollen als ein Element im Zusammenspiel verschiedener Möglichkeiten nicht verboten werden. Der Bericht stellt zudem fest, dass die Kantone ihren Aufgaben im Bereich Beratung von Schwangeren und Müttern in Not nachkommen.

Der Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4189 Maury Pasquier erörtert zuerst die Ansprüche und Bedürfnisse von Betroffenen im Zusammenhang mit der anonymen Kindesabgabe in ein Babyfenster. Dazu zählen insbesondere das Bedürfnis der Mutter nach Anonymität, der Anspruch des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, der Anspruch der Mutter und des Kindes auf medizinische Betreuung, der Anspruch des Vaters auf Begründung des Kindesverhältnisses sowie der Anspruch der Behörden auf Meldung der Geburt.

Um allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen, vergleicht der Bericht die Abgabe eines Kindes in ein Babyfenster in Bezug auf diese Ansprüche mit anderen Möglichkeiten rund um Schwangerschaft und Geburt, die einer Frau in einer Notsituation in der Schweiz zur Verfügung stehen.

Babyfenster hat auch negative Aspekte

Die Abgabe eines Kindes in ein Babyfenster liegt rechtlich in einer Grauzone, da damit insbesondere der Anspruch des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vereitelt wird. Der Vergleich mit anderen Möglichkeiten wie der in der Schweiz seit langem praktizierten vertraulichen respektive diskreten Geburt oder der im Ausland teilweise zulässigen anonymen Geburt zeigt aber auf, dass es keine Lösungen gibt, die allen Ansprüchen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.

Der Bericht hält fest, dass ein Verbot von Babyfenstern dazu führen könnte, dass eine Mutter in einer Notsituation ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses in der Folge medizinisch nicht rechtzeitig betreut werden kann. Um dies zu verhindern, sind nach Ansicht des Bundesrates die erwähnten negativen Aspekte des Babyfensters in Kauf zu nehmen.

Es braucht für Schwangere und Mütter in Not zudem verschiedene Optionen, um der Vielfältigkeit der jeweiligen Notsituation einer Gebärenden Rechnung zu tragen. Babyfenster sind ein Element im Zusammenspiel dieser verschiedenen Möglichkeiten, welche letztlich dem Kind eine Lebenschance geben. Der Bundesrat ist aus diesen Gründen der Auffassung, dass nebst der vertraulichen Geburt auch die Möglichkeit der anonymen Abgabe des Kindes in einem Babyfenster beibehalten werden soll.

Verbesserungsmassnahmen

Der Bundesrat begrüsst es auch, dass verschiedene Spitäler die vertrauliche Entbindung bereits heute anbieten und entsprechende Vorkehren zum Schutz von Mutter und Kind treffen. Der Bericht zeigt hier Optimierungen auf. Trägt die Geburtsmeldung eines Spitals den Vermerk „vertrauliche Geburt“, sollen die Zivilstandbehörden künftig auf die automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörden und in den entsprechenden Fällen auch auf die Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) verzichten. Der Bundesrat erachtet diese Optimierung als zweckmässig. Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) wird die Behörden entsprechend informieren.

Der Hinweis „vertrauliche Geburt“ muss auch von der Kindesschutzbehörde bei der allfälligen Feststellung der Vaterschaft berücksichtigt werden. Zudem klärt der Bericht weitere Einzelfragen zur Verbesserung der vertraulichen Geburt in der Schweiz, damit sowohl für die Mutter als auch für das Kind die nötige Diskretion und Sicherheit gewährleistet sind.

Anlauf- und Beratungsstellen in den Kantonen

Im Rahmen der Erarbeitung des Berichts wurde auch eine Bestandesaufnahme über die Beratungs- und Anlaufstellen für Schwangere und Mütter in Not durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass sämtliche Kantone zumindest über eine private oder behördliche Anlaufstelle verfügen, an die sich Schwangere und Mütter in Not wenden können. Die meisten Kantone verfügen sogar über mehrere Anlaufstellen. Ein Grossteil der Notsituationen dürfte gemäss dem Bericht mit diesem flächendeckenden Angebot abgefangen werden können. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Kantone ihren Aufgaben nachkommen und sieht in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf auf Stufe Bund.

 

Artikel von: Der Bundesrat, Bundesamt für Justiz
Artikelbild: © Maria Sbytova – shutterstock.com

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