Handlungsempfehlungen zur Unterstützung Kulturschaffender

Um die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, die von Städten und Gemeinden Unterstützung erhalten, zu verbessern, haben die Städtekonferenz Kultur SKK und der Schweizerische Städteverband Handlungsempfehlungen für die einzelnen Städten und Gemeinden erarbeitet. Ziel ist die weitgehend budgetneutrale Umsetzung.

Seitdem der Bund mit Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) eine gesetzliche Grundlage für Leistungen an die gebundene Vorsorge von Kunst- und Kulturschaffenden kennt, stellt sich die Frage, ob Kantone, Städte und Gemeinden eine ähnliche Regelung einführen sollen. Eine Verbesserung der sozialen Vorsorge würde auch das Risiko vermindern, dass Kunst- und Kulturschaffende Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK), eine Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), beschloss 2014 gemeinsam mit der Städtekonferenz Kultur (SKK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV), eine Studie in Auftrag zu geben. Auf der Basis dieser Studie erarbeitete die SKK Handlungsempfehlungen.

Grundlage ein Minimalstandard auf freiwilliger Basis

Diese Handlungsempfehlungen haben zum Ziel, dass Städte und Gemeinden im Umgang mit der sozialen Sicherheit von Kunst- und Kulturschaffenden eine möglichst übereinstimmende Praxis anwenden. Weil der Entscheid über die Umsetzung dieser Empfehlungen bei den einzelnen Städten und Gemeinden liegt, haben sie den Charakter eines freiwilligen Mindeststandards.

Angesichts der angespannten Finanzlage bei vielen Städten und Gemeinden soll die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen grundsätzlich ohne zusätzliche Mittel erfolgen können. Weil auch von den Kunst- und Kulturschaffenden eine aktive Rolle verlangt wird – sie entscheiden, ob die Vorsorgelösung zu ihren Gunsten umgesetzt wird -, werden deren Eigenverantwortung und die Autonomie der Kulturbranche gestärkt.

Empfehlung für Selbstständige und Angestellte

Die Handlungsempfehlungen von SKK und SSV umfassen sowohl selbstständig erwerbende Kunst- und Kulturschaffende wie auch solche, die bei einer von der Stadt oder Gemeinde unterstützten Institution oder Organisation angestellt sind.

  • Empfehlung für selbstständig Erwerbende: Bei Finanzhilfen aller Art (Gagen, Projekt- und Werkbeiträge, Preise etc.) leistet die Stadt oder Gemeinde einen Beitrag an die gebundene Vorsorge des oder der Kunst- und Kulturschaffenden (2. oder 3. Säule), sofern die unterstützte Person ebenfalls einen Beitrag in ihre Vorsorge einzahlt. Der Beitrag der Stadt oder Gemeinde ist gleich hoch, jedoch maximal 6 Prozent der Finanzhilfe. Aus praktischen Gründen kommt diese Massnahme erst ab einer Finanzhilfe von 10.000 Franken pro Jahr und Person zur Anwendung.
  • Empfehlung für Angestellte: Die Stadt oder Gemeinde wirkt bei den von ihr unterstützten Organisationen und Institutionen darauf hin, dass den von ihr beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit einer Vorsorgelösung ab dem ersten Franken offen steht. Sofern die Kunst- und Kulturschaffenden nachweisen, dass sie bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge Beiträge entrichten, leistet der Arbeitgeber den entsprechenden Beitrag, jedoch maximal 6 Prozent. Weil viele Organisationen und Institutionen bereits ähnliche Regelungen kennen, dürfte diese Leistung in den meisten Fällen innerhalb der bestehenden Finanzhilfe des Gemeinwesens erbracht werden können.

Im Hinblick auf eine möglichst praxisnahe Umsetzung werden SKK und SSV eine Sammlung mit praktischen Beispielen und Fragen erarbeiten und diese ihren Mitgliedern und weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen soll ab 2017 erfolgen.

 

Artikel von: Schweizerischer Städteverband
Artikelbild: Monkey Business Images – shutterstock.com

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