Wallis VS: Trickdiebstahl und bettelnde Kinder

Die Kantonspolizei Wallis verzeichnete in den letzten Tagen mehrere Meldungen von bettelnden Kindern, Frauen und Männer aus dem osteuropäischen Raum. Sie täuschen oft eine Notlage vor und appellieren an die Hilfsbereitschaft. Oft geben sie auch an, für einen guten Zweck sammeln.

Spendensammlungen bedürfen jedoch einer amtlichen Bewilligung und seriöse Spendenorganisationen informieren offen über die Verwendung der Spenden.

Die Kantonspolizei rät:

  • Wenn Sie um Spenden an der Wohnungstüre oder auf der Straße angegangen werden – lassen Sie sich die amtliche Bewilligung zeigen.
  • Wenn Sie den Verdacht auf eine Straftat haben oder wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind, nehmen Sie unverzüglich mit dem Kommando der Kantonspolizei Tel. 027 326 56 56 oder mit dem nächsten Polizeiposten telefonischen Kontakt auf.

Ratschläge der ZEWO

Die Stiftung ZEWO ist eine schweizerische Stiftung mit Sitz in Zürich. Sie vergibt an geprüfte und vertrauenswürdige, Spenden sammelnde Organisationen das ZEWO-Gütesiegel. Derzeit tragen rund 500 Organisationen das Label.

  • Ist das Auftragsverhältnis erkennbar?

Wird die Sammlung „im Auftrag eines Hilfswerks“ durchgeführt, sollte dieses Auftragsverhältnis klar erkennbar sein. Auf Verlangen sollte es schriftlich nachgewiesen werden können.

  • Lassen Sie sich nicht drängen

Ganz generell gilt: Lassen Sie sich nie zum Spenden drängen. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob, wann, wem und wie viel Sie spenden. Wollen Sie sich nicht sofort entscheiden, verlangen Sie eine Dokumentation mit Einzahlungsschein.

  • Achten Sie auf das Zewo-Gütesiegel

Es steht für den gewissenhaften Umgang mit Spenden. Geht aus den Unterlagen klar hervor, wofür die Sammlung stattfindet? Ist die Organisation von der Zewo geprüft?

 

Meldung von: Kantonspolizei Wallis
Artikelbild: Symbolbild © The Art Friday – shutterstock.com

Für Wallis

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN