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Ausstiegsinitiative – Kritiker bezweifeln Kompromissbereitschaft

14.11.2016 |  Von  |  News

Das Überparteiliche Komitee „NEIN zur Ausstiegsinitiative“ wirft den Initiatoren des sofortigen Atomausstiegs Augenwischerei im Hinblick auf ihren Antritt vor. Gleichzeitig würden sie mit ihren Kaschierungs-Versuchen selbst unter Beweis stellen, wie schlecht durchdacht und chaotisch der Vorstoss sei.

Das Komitee bezieht sich dabei auf einen aktuellen Bericht im Tages-Anzeiger, wonach von den Vertretern des Ja-Lagers vermeintliche Kompromissbereitschaft signalisiert wird. Demzufolge sei man bereit, auch bei Annahme der Initiative für das Kernkraftwerk Mühleberg eine Sonderlösung zu finden, damit dieses nicht bereits 2017 vom Netz gehen soll, sondern erst später. Auch bei Beznau 2 wolle man pragmatisch vorgehen.

Kein Spielraum für Interpretationen

Diese Signsle sind nach Ansicht des Überparteilichen Komitees haltlos, weil der Initiativtext keinen Spielraum in der Umsetzung vorsehe. Bereits 2017 müssten drei der fünf Kernkraftwerke vom Netz. Weiter erklärt das Komitee:

„Mit ihrem angeblichen Entgegenkommen streuen die Initianten den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in die Augen und versuchen, von den sofortigen negativen Folgen ihrer Initiative abzulenken. Sie widersprechen damit ihrem eigenen Initiativtext auf krasse Art und Weise. Denn dieser ist absolut glasklar formuliert und bietet keinen Interpretationsspielraum. Das jetzige Zurückkrebsen kann nur damit erklärt werden, dass sich die Initianten bewusst werden, dass die chaotische Sofortabschaltung zu Import von dreckigem Kohlestrom führt und hohe Schadenersatzzahlungen auf dem Buckel der Steuerzahlenden zur Folge hat.

Initiativ-Text ist eindeutig

Hier heisst es:

,Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 90 Kernenergie
1 Der Betrieb von Kernkraftwerken zur Erzeugung von Strom oder Wärme ist verboten.
2 Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich an Artikel 89 Absätze 2 und 3; sie legt den Schwerpunkt auf Energiesparmassnahmen, effiziente Nutzung von Energie und Erzeugung erneuerbarer Energien.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 92 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 90 (Kernenergie)
1 Die bestehenden Kernkraftwerke sind wie folgt endgültig ausser Betrieb zu nehmen:
a. Beznau 1: ein Jahr nach Annahme von Artikel 90 durch Volk und Stände;
b. Mühleberg, Beznau 2, Gösgen und Leibstadt: fünfundvierzig Jahre nach deren Inbetriebnahme.
2 Die vorzeitige Ausserbetriebnahme zur Wahrung der nuklearen Sicherheit bleibt vorbehalten.‘

Damit ist völlig klar: Die Initiative greift nach einer Annahme sofort – es braucht keine Umsetzung auf Gesetzesstufe. Die drei Kernkraftwerke Beznau 1, Beznau 2 und Mühleberg müssten gemäss Verfassung 2017 abgeschaltet werden. Die negativen Folgen sind offensichtlich: Der wegfallende Strom kann unmöglich in dieser kurzen Zeit durch einheimische erneuerbare Energien ersetzt werden. Die Folge sind Stromimporte – vor allem aus deutschen Kohle- und französischen Atomkraftwerken – und instabilere Stromnetze. Offensichtlich haben auch die Initianten gemerkt, dass ihre Initiative nicht zu Ende gedacht ist und versuchen nun davon abzulenken.

Klares NEIN am 27. November

Der einzige Weg, einen chaotischen Ausstieg zu verhindern, liegt in einem klaren Nein am 27. November. Ein Nein garantiert, dass die Schweizer Energieversorgung seriös und geordnet umgebaut wird. Wie das Beispiel Mühleberg zeigt, braucht dies eine seriöse, fünf- bis sechsjährige Planung und keine ideologischen Haurückübungen.“

 

Artikel von: Überparteiliches Komitee „NEIN zur Ausstiegsinitiative“
Artikelbild: © Jules_Kitano – shutterstock.com