Aufbau des eHealth-Netzwerks – Abschlusserklärung rückt näher
Die Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb eines kantonsweiten eHealth-Netzwerks, das auch der Einführung des elektronischen Patientendossiers dient, prüfen die Delegierten der bernischen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zusammen mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF).
Ziel ist eine gemeinsame Abschlusserklärung, die Anfang 2017 vorliegen soll. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten bietet der Zwischenbericht des BeHealth-Steuerungsausschusses.
Die GEF startete Anfang 2016 die „BeHealth-Initiative“. Sie hat zum Zweck, die Gesundheitsbetriebe beim Aufbau eines eHealth-Netzwerkes organisatorisch zu unterstützen. Diese elektronische Vernetzung ist nicht nur für das elektronische Patientendossier (ePD) essentiell, sondern auch für den Austausch von Informationen über die Behandlung zwischen Gesundheitsfachpersonen bzw. deren Institutionen, etwa nach einem Spitalaustritt. Die digitale Vernetzung ermöglicht und fördert die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern, wovon letztlich der Patient und die Patientin profitieren.
Gemeinsame Absichtserklärung angestrebt
In dem vom Gesundheits- und Fürsorgedirektor eingesetzten BeHealth-Steuerungsausschuss prüfen die Leistungserbringer seit Juni 2016 gemeinsam die Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb eines kantonsweiten eHealth-Netzwerks, das die Anforderungen des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) erfüllt. Dieses schreibt vor, dass sich Spitäler und Pflegeheime zwingend einer Stammgemeinschaft anschliessen müssen, die elektronische Patientendossiers verwaltet.
Mit der Gründung einer Berner Stammgemeinschaft sollen die Voraussetzungen gegeben sein, um von der Anschubfinanzierung profitieren zu können, welche Bund und Kantone zur Verfügung stellen. Die Vorarbeiten sollen Anfang 2017 abgeschlossen sein und in einer gemeinsamen Absichtserklärung münden.
Voraussetzung für eine effiziente Umsetzung
Anschliessend geht es um die konkrete Ausgestaltung des Netzwerks, respektive der Stammgemeinschaft BeHealth. Die bisherigen Abklärungen haben gezeigt, dass sich die im Steuerungsausschuss vertretenen Leistungserbringer in wesentlichen Punkten einig sind, beispielsweise in den prioritär umzusetzenden Datenaustauschprozessen. Dies bildet eine gute Grundlage, um die anschliessenden Umsetzungsarbeiten zielgerichtet anpacken zu können. Parallel dazu sollen Anstrengungen unternommen werden, um die Öffentlichkeit vom Sinn und Nutzen eines elektronischen Patientendossiers zu überzeugen.
Rahmenbedingungen setzt der Bund
Ab dem Jahr 2020 sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz die Möglichkeit haben, ihre Gesundheitsdaten via ePD ihren behandelnden Gesundheitsfachpersonen (Ärzten, Pflegenden, etc.) zugänglich zu machen. Hierzu müssen sich die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, allen voran die Spitäler (Akutspitäler, Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken) und Pflegeheime obligatorisch, aber auch freiwillig die Arztpraxen, Spitex, Apotheken usw. miteinander elektronisch vernetzen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für diese eHealth-Netzwerke.
Artikel von: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Kanton Bern
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