Aarburg AG: Disziplinarmassnahmen in stationärer Einrichtung
Rechtsgrundlage für Disziplinarmassnahmen in stationären Einrichtungen auch in zweiter Beratung gutgeheissen Grossrätliche Kommission stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz zu.
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Disziplinarmassnahmen in stationären Einrichtungen einstimmig zu.
Wie schon in der ersten Beratung folgte die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) dem regierungsrätlichen Antrag auf Schaffung einer Gesetzesgrundlage für Disziplinarmassnahmen in stationären Einrichtungen nach kurzer Beratung einstimmig.
Im Kanton Aargau betrifft diese Bestimmung nur das Jugendheim Aarburg. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist notwendig, weil bis anhin nur Disziplinarmassnahmen für jugendstrafrechtlich eingewiesene Jugendliche über eine genügende Rechtsgrundlage verfügten, nicht aber die Disziplinarmassnahmen für die nach Zivilrecht eingewiesenen Jugendlichen.
Die Vorlage wird im Grossen Rat voraussichtlich Mitte Dezember in 2. Beratung behandelt.
Meldung von: Kommission für öffentliche Sicherheit Aargau
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