FDP zur Renten-, Regulierungs- und Forschungsdebatte

Die FDP-Liberale-Fraktion machte zum Auftakt der Wintersession noch einmal ihre Ablehnung der zusätzlichen 70 Franken für Neurentner im Rahmen der Sanierung der AHV deutlich. Sie sprach sich anstelle eines Giesskannenprinzips für eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Zudem fordert sie auch die Überprüfung nicht nur von neuen Regulierungen durch eine unabhängige Kontrollbehörde auf deren Kosten, sondern auch für bestehende Regulierungen. Ausserdem sprach sie sich gegen eine Stigmatisierung der Forschung aus.

Die FDP will das heutige Rentenniveau halten. Wir fordern, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auch dort kompensiert wird. Konsequenterweise lehnen wir die Erhöhung der AHV um 70 Franken ab. Eine solche Querfinanzierung zwischen der staatlichen (1. Säule) und der beruflichen (2. Säule) Vorsorge würde nicht nur das bewährte Gleichgewicht zwischen den Säulen bedrängen, sondern auch eine krasse Ungleichheit schaffen: Die zusätzlichen 70 Franken erhielten nämlich nur die Neurentner, die heutigen Rentner nicht.

Auch würden davon nicht jene profitieren, denen sie gemäss Befürworter helfen sollte. Rentnerinnen und Rentner, die heute zusätzlich zur AHV auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind, würden Letztere nämlich verlieren, weil sie durch die erhöhte Rente ihren Anspruch auf EL nicht mehr in gleichem Masse geltend machen könnten. Jene, die die Erhöhung um 70 Franken befürworten, argumentieren scheinheilig.

Regulierungskontrolle umfassender

Die Fraktion beschloss eine Motion einzureichen, damit die bereits geforderte Regulierungskontrollbehörde nicht nur neue, sondern auch bestehende Regulierungen überprüfen kann. Auch soll sie dem Parlament Empfehlungen abgeben, wie Regulierungen optimiert werden können. Die Behörde soll aus eigenen Impuls oder aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung, Wirtschaft oder Justiz überprüfen, ob bestehende Regulierungen unverhältnismässig, nicht mehr sachgerecht oder unnötig kostentreibend sind.

Die Schweiz sollte sich nicht nur zum Ziel setzen, die Kosten neuer Regulierungen so tief wie möglich zu halten, sondern auch bestehende Regulierungskosten zu senken und dadurch Unternehmen mehr Freiraum zu lassen, Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet. Eine aus unabhängigen Experten bestehende Kontrollbehörde ist ideal geeignet diese Analysen durchzuführen und dem Parlament Sparpotenzial aufzuzeigen.

Gegen eine Stigmatisierung der Forschung

Was bisher geschah: Im 2005 beschlossen Volk und Stände ein fünf Jahre dauerndes Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen. Diese Zeit wurde intensiv genutzt, um zu möglichen schädlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf nicht-veränderte zu forschen. Die vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Untersuchungen kamen 2012 zum Schluss, dass diesbezüglich keine Gefahr bestehe (vor dieser Publikation wurde das Moratorium bereits einmal verlängert).

Wozu teure Studien machen lassen, wenn dann Konsequenzen nicht gezogen werden? Das Parlament schob die Zulassung trotzdem erneut auf, mit der Begründung man wolle den Bericht des SNF studieren und debattieren. Seither zogen ganze vier Jahre ins Land, ohne dass auch nur eine einzige Debatte darüber geführt worden wäre.

Zwischenzeitlich schlug der Bundesrat unter sehr strikten Bedingungen eine Regelung zur Ko-Existenz von gentechnisch veränderten und nicht-veränderten Organismen vor, weigerte sich aber, das Moratorium zu beenden. Anstatt nun wenigsten ein kleines bisschen Fortschritt zuzulassen, beantragt die für die Wissenschaft (sic!) zuständige Kommission des Nationalrates nicht etwa Zustimmung zum bundesrätlichen Vorschlag, sondern, das Moratorium auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Als wirklich fortschrittliche Partei lehnt die FDP dies in aller Deutlichkeit ab.

Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.

 

Quelle: FDP.Die Liberalen
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