Bundesrat regelt Telekom-Grundversorgung neu

Mit der Verabschiedung der revidierten Verordnung über Fernmeldewesen (FDV) hat der Bundesrat am 2. Dezember die rechtlichen Grundlagen für ein künftig noch bessere Telekom-Grundversorgung und schnelleren Internet-Zugang der Schweizer geschaffen.

Schweizer Haushalte haben bald die Wahl zwischen drei Grundversorgungsangeboten: Festnetztelefonie, Internetzugang oder einer Kombination aus beidem. Ausserdem werden die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang erhöht und die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut.

Künftig ein multifunktionaler Anschluss

Wichtigste Neuerung ist der Ersatz analoger und digitaler ISDN-Anschlüsse durch einen einzigen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss. Nutzer können sich entweder auf einen Telefonanschluss beschränken, diesen mit einem Internetzugang kombinieren oder – was bisher nicht möglich war – sich für einen reinen Internetanschluss entscheiden.

Ausserdem werden sie schneller im Internet surfen können, da die Mindestübertragungsrate um 1000/100 kbit/s auf 3000/300 kbit/s erhöht wird. Schliesslich kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen. Dadurch können beispielsweise verheiratete Paare, bei denen beide Personen ihren Namen behalten haben, unter beiden Familiennamen aufgeführt werden.

Im Weiteren werden die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut: Neben Angeboten wie dem SMS-Transkriptions- und dem Verzeichnisdienst wurde neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen in den Grundversorgungskatalog aufgenommen.

Basisanschluss – Preis bleibt stabil

Bei der Revision der FDV hat der Bundesrat den Stellungnahmen Rechnung getragen, die anlässlich der öffentlichen Anhörung im Herbst 2015 eingegangen sind. Über 70 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der politischen Parteien, der Gewerkschaften, aus der Wirtschaft, der Anbieterinnen, der Behindertenorganisationen und anderer Vereinigungen hatten sich zu den verschiedenen Vorschlägen geäussert.

Vor diesem Hintergrund wurde auf die neu geplante Einführung einer Preisobergrenze für sämtliche Verbindungen verzichtet. Die Preisobergrenze für einen reinen Telefonanschluss bleibt unverändert bei 23.45 Franken. Für das neue Anschlussangebot, das nur den Zugangsdienst zum Internet beinhaltet, dürfen höchstens 45 Franken in Rechnung gestellt werden. Das kombinierte Angebot kostet weiterhin maximal 55 Franken.

Was nicht mehr zur Grundversorgung gehört

Die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen und das Sperren abgehender Verbindungen gehören künftig nicht mehr zur Grundversorgung. Ausserdem muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) zur Verfügung stehen.

Die Anbieterinnen können diese Dienste zwar weiterhin unter Marktbedingungen anbieten. Allerdings muss die Grundversorgungskonzessionärin diese nicht mehr bereitstellen, da sie nicht mehr als unerlässlich gelten oder es auf dem Markt Konkurrenzangebote oder alternative Dienste gibt, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.

Die Vergabe der Grundversorgungskonzession

Die Grundversorgungskonzession, die 2008 der Swisscom erteilt worden ist, läuft Ende 2017 aus. Nun ist es an der Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom, die Ausgestaltung der neuen, ab 2018 geltenden Konzession sowie der Vergabemodalitäten zu bestimmen.

 

Quelle:Der Bundesrat / Generalsekretariat UVEK / Bundesamt für Kommunikation
Artikelbild: © pcruciatti – shutterstock.com (Symbolbild)

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