Ergebnisse der Studie zu den Wechseln von der Armee in den Zivildienst
Im vergangenen Jahr hat die Gruppe Verteidigung gemeinsam mit dem Bundesamt für Zivildienst die zusätzlich zum Gewissenskonflikt bestehenden Beweggründe für die Abgänge zum Zivildienst untersuchen lassen.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 20. November 2024 über die Ergebnisse informiert.
Pro Jahr scheiden rund 11’000 Militärdienstpflichtige vor Erfüllung ihrer Dienstpflicht aus der Armee aus. Von ihnen wechseln aktuell mehr als 60 Prozent in den Zivildienst. Um die Gründe besser zu verstehen und wirksame Massnahmen zur Sicherstellung des Armeebestandes zu ergreifen, hat das VBS (Gruppe Verteidigung) in Zusammenarbeit mit dem WBF (Bundesamt für Zivildienst, ZIVI) eine Studie in Auftrag gegeben. Nicht Gegenstand der Studie war der Gewissenskonflikt. Die geltende Tatbeweislösung beim Zivildienst wird nicht in Frage gestellt. Untersucht wurden die Motive, welche den Wechsel zusätzlich zum Gewissenskonflikt begünstigen.
Die Studie wurde vom externen Forschungsinstitut Interface Politikstudien Forschung Beratung AG durchgeführt. Die Arbeiten wurden fachlich begleitet von einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe Verteidigung und des Bundesamtes für Zivildienst.
Onlinebefragung bei Zivildienstpflichtigen und Armeeangehörigen
Den Kern der Forschungsarbeit bildete eine anonyme Online-Befragung, an der sich 3’268 Zivildienstpflichtige und 1’066 Armeeangehörige freiwillig beteiligt haben. Mit anschliessenden Fokusgruppengesprächen wurden die Ergebnisse validiert, die wichtigsten Wechselgründe vertieft sowie mögliche Ansätze für die Weiterentwicklung der Armee diskutiert.
Sinnvermittlung und Vereinbarkeit mit dem zivilen Leben als Herausforderungen
Gegenüber einer Zivildienstleistung wird die Sinnhaftigkeit eines Dienstes in der Armee als tiefer wahrgenommen. Nur 48 Prozent der Zivildienstpflichtigen sind der Meinung, dass der Militärdienst interessante Tätigkeiten bietet. Die wahrgenommene geringe Sinnhaftigkeit war für über drei Viertel der befragten Zivildienstpflichtigen ein zusätzlich zum Gewissenskonflikt bestehender Grund für die Einreichung eines Gesuchs für den Wechsel in den Zivildienst. Der Zivildienst und dessen Tätigkeiten hingegen werden von über zwei Drittel der befragten Armeeangehörigen und von über 95 Prozent der Zivildienstangehörigen als sinnvoll betrachtet.
Zudem wird der Militärdienst von 85 Prozent der Zivildienstpflichtigen mit Militärerfahrung als weniger vereinbar mit dem zivilen Leben wahrgenommen. Im Gegensatz dazu beurteilen über 90 Prozent der Zivildienstpflichtigen ihre Einsätze als gut vereinbar mit dem Privatleben. Für viele Befragte war die fehlende Vereinbarkeit mit ein Wechselgrund – insbesondere für Personen, die nach der Rekrutenschule in den Zivildienst wechselten.
Verpflichtung zum Weitermachen senkt Attraktivität
Auch die Möglichkeit der Verpflichtung zum Weitermachen senkt die Attraktivität des Militärdiensts. Diesen Grund gaben jene als besonders wichtig an, die während der Rekrutenschule in den Zivildienst wechselten.
Über die Hälfte der Zivildienstpflichtigen mit Militärerfahrung hatte Mühe mit dem Führungsstil und mit den hierarchischen Strukturen im Militär und/oder hat negative Diensterfahrungen gemacht. Rund ein Viertel empfand die psychische Belastung während der Rekrutenschule als zu hoch oder gab an, in der Armee Diskriminierung erlebt zu haben. Auch die Inhalte und die Methodik der Ausbildung in der Armee wurden von den Befragten teilweise als wenig sinnvoll und wenig zweckmässig erachtet.
Empfehlungen aus Bericht werden geprüft
Im Schlussbericht der Studie formuliert die Firma Interface Politikstudien Forschung Beratung Empfehlungen, um die Abgänge zum Zivildienst aus zusätzlich zum Gewissenskonflikt bestehenden Wechselmotive zu reduzieren.
So soll die Armee ihren generellen Sinn und Zweck besser kommunizieren und praktisch veranschaulichen. Weitere Empfehlungen zielen auf die attraktivere Gestaltung der Kaderlaufbahn und auf die Ausbildung ab. Diese Empfehlungen werden im VBS nun analysiert und auf eine mögliche Umsetzung geprüft, dies zusätzlich zu den bereits ergriffenen Massnahmen.
Dies geschieht parallel zur Bearbeitung der Motion 22.3055, welche verlangt, Zulassungsgesuchen entgegenzuwirken, die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert sind. Der Bundesrat hat von März bis Juni 2024 in Umsetzung der Motion die Vernehmlassung zu sechs Massnahmen durchführen lassen. Deren Ergebnisse und die Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes sollen dem Bundesrat im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Quelle: Der Bundesrat
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