Verlängerung der Übergangsfrist für den Unterhalt der Sirenen
Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur setzen Parlament und Bundesrat auf pragmatische Schritte:
Der Ständerat hat in der Herbstsession 2024 und der Nationalrat in der Wintersession 2024 die Übergangsfrist, um die Bewirtschaftung der Sirenen auf die Kantone zu übertragen, um vier Jahre verlängert.
Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die dazugehörige Bevölkerungsschutzverordnung angepasst. Diese Lösung ermöglicht eine fundierte Überprüfung der Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle und stellt sicher, dass die Sirenen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten.
Seit der Gesetzesrevision von 2021, welche die Verantwortung für die Sirenen von den Kantonen zum Bund verlagerte, traten bei der Umsetzung verschiedene praktische Schwierigkeiten zutage, die eine fundierte Neubeurteilung der Zuständigkeiten verlangen. Die ursprünglich gesetzte Frist bis Ende 2024 erwies sich als unzureichend für eine fundiertere Überprüfung der Verantwortlichkeiten.
Mit der Verlängerung der Übergangsfristen in Gesetz und Verordnung bis Ende 2028 wird die notwendige Zeit für eine sorgfältige Analyse und Optimierung der Sireneninfrastruktur und der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen gewonnen. Die rund 5’050 Sirenen landesweit sollen weiterhin effizient verwaltet und gewartet werden, um im Notfall eine verlässliche Alarmierung zu garantieren. Dies trägt zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Alarmierungs- und Informationssystems für die nationale Sicherheit und zur Umsetzung der Ziele der Schweizer Sicherheitsstrategie bei, insbesondere zur Stärkung der Kompetenzen bei der Bewältigung von Krisen und zur Verbesserung der landesweiten Resilienz gegenüber Bedrohungen.
Quelle: Der Bundesrat
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