Polizei warnt: Wer Fundsachen auf Facebook teilt, macht sich strafbar!

Statt Fundsachen im Fundbüro abzugeben, werden diese heutzutage oft auch auf Facebook gemeldet. Vor diesem Vorgehen warnt die Polizei: Wer so handelt, macht sich strafbar.

Einen verlorenen wertvollen Gegenstand wiederzubekommen, ist erfahrungsgemäss nicht leicht. Auch wenn er beim Fundbüro auftaucht: Vor der Aushändigung muss eine genaue Beschreibung angegeben werden.

Anders läuft es, wenn Fundgegenstände auf Social Media geteilt werden. Dort sind sie für jeden ersichtlich und tauchen oft auch mit Fotos auf. Das Problem dabei: „Würde das Fundbüro Bilder von Fundsachen veröffentlichen, könnte ja jeder kommen und behaupten, das gehöre ihm“, so Gian Andrea Rezzoli, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, zu FM1Today.

Im Gesetz sei klar geregelt, dass gefundene Gegenstände bei der Polizei abgegeben werden müssen. Wer dies nicht tut, begehe sogenannte Fundsachenunterschlagung und mache sich somit strafbar.

Zudem warnt Rezzoli, dass Personen, die wertvolle Fundsachen im Internet teilen, von vermeintlichen Besitzern telefonisch belästigt oder im schlimmsten Fall zuhause aufgesucht werden können.

In Fundbüros tauchen weniger Gegenstände auf

Für das Veröffentlichen von Fundsachen auf Facebook spricht, dass mehr Personen erreicht werden können, so eine Finderin aus Rorschach im „St. Galler Tagblatt“. Dabei gibt es in der Region Rorschach drei von der Polizei geführte Fundbüros. Doch scheint das Teilen über Social Media für viele naheliegender und effektiver zu sein.

Ob es einen Zusammenhang mit der schrumpfenden Anzahl der polizeilich registrierten Fundgegenstände gibt, lässt sich nicht abschliessend beurteilen. Laut dem Bericht waren es 2012 in Rorschach noch 150, im Jahr 2016 nur noch 100 im Fundbüro abgegebene Sachen.


>>> Zu beachten: ZGB Art. 720 <<<


 

Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: pelfophoto – shutterstock.com

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