Krawalle in Bern: Polizisten trotz Schutzbrillen durch Laserpointer verletzt
Bei heftigen Krawallen in Bern flogen den Polizisten am Wochenende nicht nur Wurfgeschosse entgegen (s. Meldung vom 28.02.2017). Auch mit Laserstrahlen wurden die Beamten von den Chaoten angegriffen. Dabei sind mehrere Berner Polizisten trotz spezieller Schutzbrillen verletzt worden. Haben die Schutzbrillen im Dunkeln versagt?
Zwölf Berner Polizisten wurden am Wochenende verletzt. Einige von ihnen hätten Beschwerden aufgewiesen, nachdem sie durch Laser geblendet worden seien, so Kapo-Sprecherin Regina Aeberli zu BLICK. Ob sie Folgeschäden davontragen, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Zum Schutz der Einsatzkräfte vor Laserangriffen hat die Kantonspolizei Bern Anfang 2016 spezielle Laserschutzbrillen angeschafft. Das Problem: Die dunkel getönten Brillen eignen sich nur bedingt für nächtliche Einsätze.
Mussten einige Berner Polizisten ihre Brillen abnehmen, um genug zu sehen? Oder reicht der Schutz nicht aus? Wie es am Wochenende trotz Brillen zu Laser-Verletzungen kommen konnte, wird derzeit untersucht.
Laserpointer als Waffe
Die vor kurzem angeschafften Schutzbrillen will die Kantonspolizei Bern aber auf jeden Fall weiter verwenden. Das Modell habe sich nach intensiven Tests als das am besten geeignete Produkt erwiesen. „Selbstverständlich beobachten wir die technische Entwicklung auf diesem Gebiet weiter“, so Regina Aeberli.
Der Einsatz von gefährlichen Laserpointern ist in der Schweiz seit 2011 verboten – der Besitz aber noch nicht. Derzeit arbeitet das Parlament ein Gesetz aus, das auch den Besitz untersagt. Nachdem beide Kammern dem Gesetz zugestimmt haben, diskutiert der Ständerat heute noch die Einzelheiten.
Die Entwicklung wird vom Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) gespannt verfolgt. „Wir fordern, dass Laserpointer bei Kontrollen beschlagnahmt werden dürfen. Dafür muss es eine gesetzliche Grundlage geben“, so VSPB-Präsidentin Johanna Bundi Ryser zu BLICK. Da Laserpointer schwerste Verletzungen auslösen können, müssten sie „als Waffen“ betrachtet werden.
Harmlose und gefährliche Laserpointer äusserlich nicht unterscheidbar
Nicht nur Polizisten, sondern auch Piloten, Busfahrer und Tramchauffeure werden vermehrt mit Laserpointern angegriffen.
So blendeten vor zwei Wochen drei 12-Jährige in Zürich einen Buschauffeur (54) (s. Meldung vom 13.02.2017). Dieser ist jetzt mehrere Wochen arbeitsunfähig. Die Polizei stellte als Tatwaffe einen Laserpointer der Klasse 3 sicher.
Laserpointer unterteilt man in drei Klassen. Geräte der Klasse 1 und 2 sind in der Schweiz erlaubt. Ihre Leistung ist kleiner als ein Milliwatt, daher gelten sie als unbedenklich. Äusserlich sind die unzulässigen Laserpointer aber nicht von den zulässigen zu unterscheiden. Im Internet ist es nach wie vor ziemlich leicht, an illegale Laserpointer zu gelangen.
Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Symbolbild © Robin Lund – shutterstock.com