Einschleichdiebstahl: Wenn Einbrecher unbemerkt bleiben

Ein Einschleichdiebstahl liegt vor, wenn sich eine Person unbemerkt Zugang zu einem fremden Gebäude oder Fahrzeug verschafft, ohne dabei Gewalt anzuwenden, und daraus etwas stiehlt.

Die Täter nutzen offene Türen, gekippte Fenster oder kurze Unaufmerksamkeiten, um einzudringen – oft ganz ohne dass jemand etwas bemerkt.

Abgrenzung zu anderen Diebstahlsarten

  • Einbruchdiebstahl: Gewaltsames Eindringen (z. B. Fenster aufbrechen), im Gegensatz zum meist spurenlosen Einschleichen.
  • Taschendiebstahl: Findet in der Öffentlichkeit statt – kein Eindringen in Privaträume.
  • Diebstahl aus Fahrzeugen: Gilt als Einschleichdiebstahl, wenn das Auto unverschlossen ist und heimlich geplündert wird.
  • Raub: Gewalt oder Drohung zur Wegnahme – Einschleichdiebe agieren unauffällig und ohne Konfrontation.

Wo Einschleichdiebstähle besonders häufig passieren

  • Wohnungen mit offener Haustür oder Balkonzugang
  • Mehrfamilienhäuser mit ungesicherten Hauseingängen
  • Erdgeschosswohnungen bei geöffneten Fenstern
  • Gartenhäuser, Garagen oder Keller mit unverschlossenen Türen
  • Unverschlossene Autos auf privaten Parkplätzen oder in Tiefgaragen

Auch wenn Sie nur kurz weg sind: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht mit geöffneten Fenstern stehen. Schliessen Sie Ihr Auto immer ab. Wertsachen sollten Sie ebenfalls nicht im Wagen zurücklassen.

Strafbarkeit in der Schweiz

Der Einschleichdiebstahl wird nach Art. 139 StGB (Diebstahl) geahndet. Das Strafmass reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, je nach Deliktschwere und Vorstrafen.

Kommt es zur Bedrohung oder Körperverletzung im Zuge der Tat, können weitere Delikte wie Hausfriedensbruch oder Nötigung hinzukommen.

Was tun, wenn man einen Täter im eigenen Haus entdeckt?

  • Keine Konfrontation: Versuchen Sie nicht, den Täter aufzuhalten.
  • Rückzug: Begeben Sie sich in Sicherheit – z. B. in ein abschliessbares Zimmer oder ins Freie.
  • Polizei alarmieren: Rufen Sie sofort 117 an. Geben Sie möglichst viele Details durch.
  • Keine Spuren verwischen: Berühren Sie nichts, was der Täter angefasst haben könnte.
  • Zeugen einbeziehen: Nachbarn oder Mitbewohner informieren, wenn möglich.

Einschleichdieb im Haus entdeckt? Gehen Sie kein Risiko ein: Begeben Sie sich in Sicherheit und rufen Sie die Polizei.

Schutzmassnahmen – so machen Sie es Tätern schwer

Für Zuhause:

  • Türen auch tagsüber abschliessen
  • Fenster nicht gekippt lassen, wenn niemand im Raum ist
  • Besucher immer über Gegensprechanlage prüfen
  • Bewegungsmelder und Aussenbeleuchtung installieren

Fürs Auto:

  • Fahrzeug immer abschliessen – auch in eigener Garage
  • Keine Wertsachen im Auto liegen lassen
  • Fenster ganz schliessen, auch bei kurzen Stopps
  • Alarmanlage oder GPS-Tracking nachrüsten

Fazit

Ein Einschleichdiebstahl geschieht oft still und heimlich – doch der Schaden kann erheblich sein. Wer bewusst handelt, Türen verschliesst, fremde Personen prüft und auf Nachbarschaftshilfe setzt, senkt das Risiko deutlich. Entscheidend ist: Aufmerksamkeit und Prävention beginnen im Alltag.

 

Quelle: Polizei.news-Redaktion
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