Raubüberfall: Wenn Gewalt ein Teil des Verbrechens wird
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Ein Raub liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache entwendet und dabei Gewalt anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht – wie in Art. 140 StGB definiert.
Das kann ein Handy, die Handtasche oder das Portemonnaie sein, das unter physischem Zwang entwunden wird.
Abgrenzung zu Diebstahl und anderen Delikten
- Diebstahl: Wegnahme ohne Gewalt oder Drohung; bei Anwendung von Gewalt spricht man vom Raub. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- Einbruchdiebstahl: Gewaltsames Eindringen in Räume ohne direkte körperliche Bedrohung von Personen.
- Raub vs. Erpressung: Erpressung beinhaltet meist Drohung, um das Opfer zu einer Handlung zu zwingen; beim Raub erfolgt die Wegnahme unmittelbar durch Gewalt oder Drohung.
Wie häufig sind Raubüberfälle?
Die Zahl der Gewaltverbrechen in der Schweiz ist 2024 deutlich gestiegen – schwere Gewaltdelikte erreichten den höchsten Stand seit 2009. Raubüberfälle sind Teil dieser Entwicklung, auch wenn konkrete Zahlen variieren. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Wie wird Raub bestraft?
Nach Art. 140 StGB droht dem Täter, wenn er Gewalt anwendet oder droht, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wird eine Waffe verwendet oder handelt der Täter als Mitglied einer Bande, liegt das Mindeststrafmass bei 1 respektive 2 Jahren. Bei Lebensgefahr oder schweren Körperverletzungen beträgt die Mindeststrafe sogar 5 Jahre. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Was tun bei einem Raubüberfall?
- Kein Held sein: Die eigene Sicherheit geht vor. Gehorchen Sie Forderungen, besonders bei Waffen.
- Situation merken: Sprache, Kleidung, Fluchtroute – so viele Informationen wie möglich behalten.
- Polizei alarmieren: Rufen Sie sofort 117 an – auch nachträglich ist jede Spur wichtig.
- Zeugen suchen: Personen in der Umgebung fragen, ggf. Videoaufnahmen sichern.
- Nachbehandlung: Seelische Nachsorge, Spuren freilassen für Untersuchungen.
Wie schützt man sich vor Raub?
- Bewusster Umgang mit Wertsachen: Handy und Schmuck nicht sichtbar tragen.
- Risikogebiete meiden: Dunkle Durchgänge, wenig frequentierte Orte, abgelegene Parkplätze.
- Gemeinsam statt einsam: In Gruppen gehen oder Fahrtangebote nutzen.
- Starker Heimweg: Taxiproto für spätere Wege in der Nacht, sichere ÖV-Optionen wählen.
- Notfallgerät dabei haben: Pfefferspray (legal in der Schweiz), persönliche Alarmanlagen oder Smartphone-Apps mit Notruffunktion.
- Aufmerksamkeit im Alltag: Verhalten Sie sich wachsam, vermeiden Sie Kopfhörer mit isoliertem Klang oder Ablenkung durch Handy.
Fazit
Bei einem Raubüberfall wird man selbst zum Ziel einer körperlichen Bedrohung. Das Gesetz reagiert darauf mit hohen Strafen, doch Prävention beginnt im Bewusstsein. Wachsamkeit, defensive Verhaltensweisen und richtige Reaktion im Ernstfall senken das Risiko deutlich.
Quelle: Polizei.news-Redaktion
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